5982 Wähler bangen um Stimme
Nach Landtagsbeschluss in Niederösterreich sind Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme.
KREMS. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind.
Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg.
Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere am Beispiel der Stadt Krems angesehen. Denn hier wählen die Bürger am 15. Oktober 2017 den neuen Gemeinderat und den Nationalrat. Mitte Juli erhielten Zweitwohnsitzer bereits einen Brief mit Fragebogen von der Stadtgemeinde zur Wählerevidenz. Darin wurden die Empfänger über die neuen Bestimmungen informiert.
Die Bezirksblätter fragten SPÖ-Bürgermeister Reinhard Resch, ob er die neue Regelung für eine gute Lösung hält: "Diese ist durchaus sinnvoll, obwohl ein massiver Verwaltungsaufwand damit verbunden ist. Aber gerade bei einer Gemeinderatswahl sollte ein persönlicher Bezug zum Wohnsitz gegeben sein." Weiters gibt der Kremser Stadtchef darüber Auskunft, was mit jenen passiert, die das Wählerevidenzblatt nicht ausfüllen und retournieren: "Für die kommende Gemeinderatswahl hat es keinen Einfluss. Es ist folgendes Vorgehen wahrscheinlich: Alle, die jetzt kein ausgefülltes Wählerevidenzblatt retournieren, werden im Herbst noch einmal angeschrieben. Sollte auch dann keine Antwort kommen, dann werden diese Personen nach einer weiteren Prüfung aus der Wählerevidenz gestrichen werden."
Mayer: "Nicht durchdacht"
"Wenn jemand das Blatt gewissenhaft ausfüllt und retourniert, besteht das Risiko, vom Bürgermeister gestrichen zu werden und damit bei der Landtagswahl 2018 nicht stimmberechtigt zu sein", befürchtet Sandra Mayer von den Grünen - jedenfalls in den ÖVP-Gemeinden - und ergänzt: "Es gibt ja viele, die tatsächlich zwei Wohnsitze haben und diese auch nützen. Ich habe zum Beispiel eine Freundin, die besucht regelmäßig drei bis vier Mal die Woche, ihre bettlägerige Mutter. Sie schläft auch hier. Natürlich will auch sie ein Stimmrecht haben, um die Entwicklung mitgestalten zu können. Unsere Zweitwohnsitzer sind hier integriert, mitunter in Vereinen tätig, dann sollten sie auch wählen dürfen", ist Mayer überzeugt und findet das ganze Gesetz, das die Zweitwohnsitzer klar regeln soll, nicht durchdacht.
Zur Sache:
Die Nebenwohnsitze in der Stadt Krems betragen 5982. Das bedeutet, von je 100 Kremsern haben 24,7 ihren Nebenwohnsitz in der Stadt Krems. Das sind 2867 Frauen und 3115 Männer.
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