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Suspendierungsbegleitung, Chancenbonus und neue Schulfächer ab 2027!
- hochgeladen von Oliver Plischek
Der heiße Sommer hat ein Ende, der „Ernst des Lebens“ hat für die rund 1,2 Millionen Schüler in Österreich wieder begonnen. Eine eigentlich sehr platte Phrase, soll doch die Schule den Kindern die Basiskompetenzen für das weitere Leben vermitteln, und das sollte ja eigentlich auch Spaß machen. Die Rahmenbedingungen sind allerdings nicht die besten, und dazu muss man keine Feldforschung betreiben. Es reicht, wenn man sich die notwendigen Projekte und Maßnahmen des Bildungsministers Christoph Wiederkehr ansieht.
Ein Kopftuchverbot für unter 14jährige Mädchen war vor 15 Jahren kein Thema, heute beträgt der Anteil muslimischer Kinder in den Wiener Pflichtschulen 38,5 %. Tendenz steigend. Rechtschreibung und Grammatik stellen seit jeher die Schüler vor besondere Herausforderungen, heute sind die Lehrer zusätzlich konfrontiert mit Kindern, die - trotz Kindergartenbesuchs – nur mangelhafte Deutschkenntnisse aufweisen bzw. in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird. Bei den Erstklässlern an Wiener Volksschulen lag laut Integrationsfonds der Anteil der außerordentlichen Schüler im Schuljahr 2024/25 bei 44,6 Prozent – ein Anstieg um rund 25 Prozent gegenüber 2022/23. Österreichweit gab es zuletzt 52.500 außerordentliche Schüler.
Die Deutschförderung wird mit dem aktuellen Schuljahr neu aufgestellt, 52 Prozent der Schulen haben sich dabei für ein autonomes Modell entschieden. 400 „Brennpunktschulen“ (mit hohem Migrationsanteil und schwächerem Bildungs-Background) erhalten einen Chancenbonus in Form von zusätzlichen Personalressourcen, die von Schulpsychologen, Sozialarbeitern bis hin zu Tanzpädagoginnen reichen.
Suspendierungsbegleitung
Immer problematischer vor allem in den Mittelschulen werden „verhaltensauffällige“ Kinder, die Gewalt ausüben gegen Lehrer und Mitschüler, andere bedrohen oder Eigentums- und Sachbeschädigungsdelikte begehen. In solchen Fällen kann die Bildungsdirektion auf Antrag der Schulleitung eine Suspendierung (bis zu 4 bzw. – bei Ausschlussverfahren – bis zu 6 Wochen) verhängen. Im letzten Schuljahr stieg die Anzahl der Suspendierungen auf 2440. Details über Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund oder Religionsbekenntnis der suspendierten Schüler wurden nicht öffentlich publiziert.
Bei einer Suspendierungsdauer von mindestens 4 Tagen wird ab diesem Schuljahr eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von 8 bis 20 Stunden wöchentlich angeordnet. Die Schüler sollen während dieser Zeit nicht in Einkaufszentren oder Parks herumhängen. Das Programm umfasst Unterricht und psychosoziale Betreuung. Erziehungsberechtigte sind zur Mitwirkung ebenfalls verpflichtet, bei Verweigerung drohen Geldstrafen bis zu 800 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.
Perspektivengespräche
Neu eingeführt werden sogenannte „Perspektivengespräche“. Diese betreffen Schüler, die den Schulbesuch vorzeitig beenden oder davon ausgeschlossen wurden und ihre (neunjährige) Schulpflicht bereits erfüllt haben. Verpflichtet zur Teilnahme sind sowohl die Schüler als auch die Erziehungsberechtigten.
Transparenz
Die Schulen werden ab diesem Schuljahr auch transparenter. Ab Oktober 2026 werden standortbezogene Daten der Volksschulen über eine Plattform des Bildungsministeriums öffentlich zugänglich gemacht. Bei Schulen der Sekundarstufe erfolgt die Veröffentlichung zum Semesterwechsel. Mit dem neuen Schuljahr werden außerdem 620 Planstellen für ein Mittleres Management zur Verfügung gestellt. Ziel ist die Entlastung der Schulleitung durch engagierte Lehrkräfte.
Neue Schulfächer
Und was tut sich bei den Lehrplänen? Der Nationalrat hat im Juli 2026 die Einführung neuer Schulfächer beschlossen, die allerdings erst im nächsten Schuljahr in die Praxis umgesetzt werden. In der AHS-Oberstufe werden künftig zusätzlich 2 Wochenstunden „Medien und Demokratie“ und eine Stunde „Informatik und Künstliche Intelligenz“ unterrichtet. Ob stattdessen tatsächlich zwei Stunden Latein oder eine zweite lebende Fremdsprache gekürzt werden oder eine andere Lösung gewählt wird, obliegt der Schulautonomie.
Keine Änderungen sind bei der Digitalen Grundbildung der Sekundarstufe 1 vorgesehen. Allerdings erhalten die Schüler erst ab dem 2. Semester der 2. Klasse einen geförderten Laptop (statt wie bisher in der 1. Klasse). Wie der Unterricht dann in diesem Fach durchgeführt wird, dürfte von der Infrastruktur der jeweiligen Schule abhängig sein. Eine zweifelhafte Entscheidung.
Man sollte auch mehr Augenmerk auf die Auswahl der Schulbücher werfen. Die Schulbücher werden von einer aus unabhängigen Experten bestehenden Schulbuchkommission freigegeben. Die einzelnen Schulen wählen dann aus der offiziellen Schulbuchliste die einzelnen Bücher. Als Elternteil hat man irgendwie das Gefühl, dass der Unterricht in der eigenen Jugend einfacher vonstatten ging: Schulübungshefte, Hausübungshefte, einheitliche Lehrbücher oder eine kompakte Sachunterrichtsmappe. Vorwärts in die Vergangenheit wäre vielleicht kein schlechtes Motto für die Zukunft…
www.oliverplischek.at
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