Rauswurf nach Freizeitunfall
Arbeiterkammer Zwettl zieht Halbjahresbilanz 2018
ZWETTL. Die Arbeiterkammer zieht Bilanz: 1.906 Hilfesuchende wandten sich in der ersten Jahreshälfte an die Bezirksstelle Zwettl, insgesamt 884.912 Euro konnte man für ArbeitnehmerInnen aus der Region erstreiten: „Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion als auch den KonsumentInnenschutz. Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus“, erklärt Bezirksstellenleiter Jürgen Binder.
Landesweit hat die AK Niederösterreich im ersten Halbjahr 78.000 Menschen beraten und 39,5 Millionen Euro für Arbeitnehmer erkämpft.
Kündigung nach Freizeitunfall
Eine Kündigung im Krankenstand zeigt der Fall eines jungen Bäckers aus dem Bezirk Zwettl, der sich nach einem Freizeitunfall krankmelden musste. Sein Chef sprach daraufhin die Kündigung aus. Laut Binder wurde aus den Unterlagen der Endabrechnung ersichtlich, dass es sich um eine Kündigung im Krankenstand handelte und dem Bäcker die Entgeltfortzahlung bis zur Gesundmeldung zustand. Schlußendlich konnte man mit dem Dienstgeber außergerichtlich einen Vergleich schließen und der junge Mann bekam über 3.400 Euro nachbezahlt.
12-Stunden-Tag eine Belastung für Arbeitnehmer
Äußerst kritisch stehen die AK-Experten dem von der Regierung durchgedrückten 12-Stunden-Tag und der 60-Stunden-Woche gegenüber. Die Hauptprobleme die damit einhergehen, seien vermehrter Druck auf die Arbeitnehmer, sowie körperliche und psychische Überlastung - „Mit der Gesundheit der Menschen wird sehr schlecht umgegangen, wissentlich, dass es immer mehr Burn-Out-Fälle gibt“, kritisiert AK NÖ-Kammerrat Christian Farthofer. Dass bei der Verrichtung von Mehrstunden von Freiwilligkeit gesprochen wird, bezeichnet AK NÖ-Präsident Markus Wieser als eine „Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, da dies nicht der Realität entspricht. Beschäftigte müssten bei Verweigerung im schlimmsten Fall sogar mit Kündigung rechnen.
Unzumutbar sei der 12-Stunden-Tag vor allem auch für Pendler, betreuungspflichtige Elternteile und ältere Arbeitnehmer.
Bei den KV-Verhandlungen im Herbst will sich die AK für die 4-Tage-Woche einsetzen, wobei Arbeitgeber und -nehmer selbst bestimmen können sollen, ob sie diese in Anspruch nehmen.
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