Corona-Regelung
Drachenflitzer Wildschönau darf noch keine Runden drehen

Aufgrund der Corona-Regelungen des dritten Lockdowns durfte der Drachenflitzer in der Wildschönau doch nicht wie geplant am 25. Dezember seine Pforten öffnen.  | Foto: BB Archiv/Gredler
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  • Aufgrund der Corona-Regelungen des dritten Lockdowns durfte der Drachenflitzer in der Wildschönau doch nicht wie geplant am 25. Dezember seine Pforten öffnen.
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Aufgrund der Corona-Verordnungen durfte der neue Drachenflitzer in der Wildschönau nicht wie geplant am 25. Dezember in Betrieb genommen werden. Seitens des Tourismusverbandes hofft man auf baldiges grünes Licht. 

WILDSCHÖNAU (mag/red). Leider konnte der neue Alpine-Coaster Drachenflitzer im Ortsteil Oberau in der Wildschönau nicht wie geplant am 25. Dezember öffnen. Der Grund dafür sind die durch den dritten Lockdown ausgerufenen Corona-Regelungen. 
Obwohl beim Drachenflitzer der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und sich das gesamte Gerät im Freien befindet, dient der Coaster laut den Behörden in erster Linie dem Freizeitvergnügen und nicht der Sport­ausübung und darf somit nicht wie Skipisten und Eislaufplätze geöffnet werden. 

Drachenflitzer sei keine Sportstätte 

Der Begriff der Sportstätte richte sich nach dem Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017, wonach eine Sportstätte eine Anlage ist, die ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder im Training bestimmt ist (z.B. Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten). Die neue Sommer-/Winterrodelbahn entspreche laut dem Land diesen Kriterien nicht. Skipisten hingegen sehr wohl, was auch eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würde.

Flugverbot für den Drachen 

Nach aktueller Rechtslage kann demnach also der Drachenflitzer nicht eröffnet werden. Im Schreiben an TVB Obmann Michael Unger wurde aber darauf hingewiesen, dass es lediglich dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz obliege diese Verordnung abschließend auszulegen.

Hoffen auf grünes Licht 

Der Tourismusverband Wildschönau hofft dennoch, dass die Rodelbahn spätestens nach Ende des dritten Lockdowns in Betrieb genommen werden darf. Denn die Vorfreude auf den Drachenflitzer war und ist noch immer groß und auch finanziell gesehen sollte die Eröffnung schnell näher rücken, um weitere Einbußen zu verhindern. Bleibt nur zu hoffen, dass der Drache bald fliegen darf. 

Weitere Infos zum Thema Wildschönau finden Sie hier. 

Volle Fahrt voraus mit dem Wildschönauer Drachenflitzer

Aufgrund der Corona-Regelungen des dritten Lockdowns durfte der Drachenflitzer in der Wildschönau doch nicht wie geplant am 25. Dezember seine Pforten öffnen.  | Foto: BB Archiv/Gredler
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