Kufstein beschließt Hundehalteverordnung

Auf Spielplätzen, wie hier im Stadtteil Zell, müssen Hunde aufgrund eines Betretungsverbots draußen bleiben.
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  • hochgeladen von Carmen Kleinheinz

KUFSTEIN (ck). Für Hunde und deren Besitzer wird sich das "Gassigehen" in Zukunft verändern. Grund dafür ist die Hundehalteverordnung, die der Kufsteiner Gemeinderat in seiner Sitzung vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Die Verordnung beinhaltet einen Leinenzwang für Hunde in öffentlich zugänglichen Grün- und Parkanlagen, ein Verbot des Verunreinigens mit Hundekot bzw. die Pflicht, diesen zu entfernen, und ein Betretungsverbot für Hunde auf Spielplätzen. Welche Bereiche genau von der Verordnung betroffen sind, ist im Verordnungstext festgelegt (siehe rechts).
Zu kompliziert?
Diskutiert wurde von den Gemeinderäten vor allem die Frage, ob sich diese Verordnung überhaupt kontrollieren lässt. Stadtrat Horst Steiner (Bürgerliste) kritisierte die Komplexität der Verordnung: "Wer kennt sich denn da bitte noch aus? Da muss man als Hundebesitzer ja mit der Verordnung in der Hand spazieren gehen." Für Gemeinderat Robert Wehr (SPÖ) ist die Verordnung nicht der richtige Weg: "Man sollte jene, die die Hunde nicht unter Kontrolle haben, aufklären und mehr Hundesackerl aufstellen. Die Polizei kann diese Verordnung nicht exekutieren." Doch es gab auch Stimmen für die Verordnung. Hundebesitzer Thomas Oberhuber (ÖVP) stellte klar: "Ich halte diese Verordnung für hoch sinnvoll, weil öffentliche Parkanlagen und Kinderspielplätze keine Hundespielplätze sind. Mit diesem Kompromiss kann ich gut leben." Die Verordnung wurde am Ende mit sechs Gegenstimmen beschlossen. Wie praktikabel die Verordnung ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

Hier der Link zur Amtstafel mit der Verordnung auf der Homepage der Stadt Kufstein:
http://www.kufstein.at/system/web/amtstafel.aspx?menuonr=218502323

Auf Spielplätzen, wie hier im Stadtteil Zell, müssen Hunde aufgrund eines Betretungsverbots draußen bleiben.
Hundekot ist auch ein Problem für die Bewirtschaftung von Grünflächen.
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