Privatvermieter informierten sich zur Steuerreform

KUFSTEIN. Rund 50 Vermieterinnen und Vermieter folgten der Einladung, um sich durch Arnulf Perkounigg über die neuen steuerlichen Regelungen der Steuerreform 2015/16 informieren zu lassen.
Einen großen Raum nahm dabei die Registrierkassenpflicht ein, die in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu einer Fülle von Fragen führte. In diesem Zusammenhang kam auch den Ausführungen über die Zehn-Betten-Regelung und Anzahl der vermieteten Ferienwohnung große Bedeutung zu, die vor allem dann, wenn diese zusammenfallen, viele Fragen offen lassen. Die Behandlung der Belegerteilungspflicht sei für die Vermieter im Vergleich dazu "eine einfache Sache, obwohl die parallel dazu bestehende Rechnungslegungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz mit dem zusätzlichen Sonderfall der Kleinbetragsregelung auch zu Verwirrungen führen konnte".
Die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze von 10 Prozent für Dauervermietung ohne, und 13 Prozent mit Frühstück, trugen ebenfalls nicht dazu bei, die Sache für den Vermieter einfach darzustellen, wie Bezirksobfrau Maria Schweiger bemerkte. Zum Abschluss wurden noch die Themen Vermietung im Rahmen der Landwirtschaft und Neuregelungen bei Gebäudeabschreibungen behandelt. Nach drei Stunden intensiver Diskussion konnten die Teilnehmer um einige Informationen reicher den Nachhauseweg antreten.
"Eines hat diese Informationsveranstaltung klar aufgezeigt: einfache und klare gesetzlichen Regelungen sind das Gebot der Stunde! Es spricht nicht gerade für die Qualität des Gesetzgebers, wenn gesetzliche Regelungen umfangreiche Erörterungen durch Fachexperten benötigen, damit sie der 'einfache' Mensch, der nur eine vollkommen unkomplizierte Vermietungstätigkeit ausübt, auch verstehen kann", so Schweiger.

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