Weg frei für Wörgler Mega-Adventmarkt

Wörgl im Advent kann man ab dem 24. November "ausgedehnt" genießen. | Foto: Dabernig
  • Wörgl im Advent kann man ab dem 24. November "ausgedehnt" genießen.
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WÖRGL (nos). "Aufgrund vermehrter Anfragen von diversen Standbetreibern soll der Bereich für die Aufstellung von Adventständen ausgedehnt werden. Eine entsprechende Verordnung mit den notwendigen Mindestbestimmungen wurde ausgearbeitet." – So kurz und knapp stellte sich der Sachverhalt für den Wörgler Gemeinderat am 3. November dar, um dem Vorschlag "die vorliegende Verordnung" zu beschließen Folge zu leisten. "Wir haben angedacht, das Marktgebiet bis zum M4 auszuweiten", erklärte Bürgermeisterin Hedi Wechner dazu. Der Verordnungstext lag den Gemeinderäten vor, alle Anderen durften sich ihr Bild anhand der Ausführungen in der Sitzung machen.

Die "Ausdehnung" des Adventmarkts soll von der Bahnhofstraße zur Salzburgerstraße vorgenommen werden, "Ziel" ist die Nordseite des Einkaufszentrums M4. Damit könnte sich Wörgl einer wahren Adventmarkt-Meile im Zentrum rühmen, wenn denn auch die entsprechende Nachfrage von Seiten der Standbetreiber folgt. Neben der Örtlichkeit wurde auch eine großzügige Öffnungszeitenregelung beschlossen: Von 24. November bis 8. Jänner dürfen die Stände täglich von 9 bis 21 Uhr öffnen und ausschenken. Bislang galt laut Verordnung 20 Uhr als Sperrstunde für den Weihnachtsmarkt.

Für die Benützung der Marktplätze und der Markteinrichtung auf Märkten und Gelegenheitsmärkten ist an die Stadtgemeinde ein Entgelt in Höhe von ATS 45,-- pro lfm (ab 01.01.2002 = 3 Euro) zu entrichten. Die Märkte gemäß § 2 Abs. 1 b und 1 c werden von diesem Entgelt befreit.

Diese Ausnahmen beziehen sich auf den "Weihnachtsmarkt ab dem 1. Adventsamstag" (1b) und den Bauernmarkt (1c). Ob oder in welcher Form hier Anpassungen stattfanden ist noch nicht ersichtlich. Die BEZIRKSBLÄTTER haben um den vollständigen Verordnungstext angefragt.

Als Veranstalter für den Adventmarkt soll das Wörgler Stadtmarketing auftreten – Grund: die GmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Interessierte Standbetreiber sollen sich allerdings im Stadtamt über die genauen Modalitäten und Standmieten informieren können, wie aus GR Andreas Taxachers Rückfrage zum Prozedere hervorging. Die Stadt habe zudem auch "die Kammern befragt" – von Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer kam positives Feedback retour.
"Selbstverständlich müssen sich die Betreiber um eine gewerberechtliche Bewilligung für ihre Stände kümmern", erklärte Bürgermeisterin Hedi Wechner, "die wir allerdings nicht kontrollieren werden."

Vom gesamten Ausweitungsplan nicht betroffen sei der kleine Adventmarkt im Innenhof des Seniorenheims, wie Wechner ausführte: "Dort bleibt Alles wie gehabt!"
Die vorhergehende Marktverordnung der Stadt Wörgl stammt aus dem Jahr 2001 und ist hier einsehbar.

Erratum: In der Printausgabe vom 9. November (KW45) sowie in einer vorherigen Version dieses Artikels, haben wir die Öffnungszeiten "von 9 bis 24 Uhr" angegeben. Diese Information stammt aus einer Wortmeldung der Bürgermeisterin in der Mitschrift des Autors zur Gemeinderatssitzung. In der überarbeiteten Marktverordnung wird das Veranstaltungsende mit 21 Uhr angegeben, wir halten uns an den rechtskräftigen Text.

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