Neue Richtlinie für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in NÖ beschlossen
NÖ (Red.).
Die NÖ Landesregierung beschloss heute eine neue Richtlinie, die mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird und die Bereiche Tagesstätte, Clubs und Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung neu regelt.
Rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich wird das Land Niederösterreich in diesem Bereich pro Jahr investieren. Durch diese Neudefinierung kann insbesondere das Leistungsangebot der Wohnassistenz ausgeweitet werden.
Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz ist überzeugt: „Mit der Richtlinie möchten wir in Zukunft noch stärker auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung eingehen. Auf Grundlage der UN-Menschenrechtskonvention sind wir bestrebt, Personen mit Behinderung das für sie am besten geeignete Ausmaß an Betreuung und Assistenz zu ermöglichen.“
So beinhalten die Schwerpunkte der Richtlinie die unterschiedlichen Betreuungsformen und ihre Leistungsangebote. Im Bereich der Tagesstätte sind Betreuung im Ausmaß von 32 Wochenstunden, Halbtagesbetreuung im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden und Kurzzeittagesbetreuung zur Familienentlastung oder in Krisensituationen vorgesehen. Dazu bieten Clubs ein niederschwelliges tagesstrukturierendes Angebot. Im Bereich Wohnen sind Vollzeitbetreuung, Teilzeitbetreuung, Wohnassistenz sowie Kurzzeitwohnen zur Familienentlastung oder in Krisensituationen vorgesehen. Auch kann unter anderem durch die Neudefinierung des Leistungsangebotes Wohnassistenz das bisher bestehende Leistungsangebot quantitativ ausgeweitet werden.
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