Angebot mit Kostenfalle

Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um zehn bis fünfzehn Prozent überschreiten. | Foto: panthermedia/ralphglaser
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um zehn bis fünfzehn Prozent überschreiten.
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OÖ. "Bei größeren Aufträgen sollten drei bis fünf Angebote eingeholt werden", rät Michael Kronlachner, Bauexperte der Arbeiterkammer OÖ allen Häuslbauern, die größere Sanierungen oder gar den gesamten Bau eines Hauses planen.
"Grundsätzlich ist der Kostenvoranschlag kostenlos, außer der Unternehmer weist im Vorhinein ausdrücklich auf die Kostenpflicht hin", so Kronlachner.
Ein weiteres Problem für Laien ist, die Kostenvoranschläge zu vergleichen. "Um vergleichbare Angebote zu bekommen sollte man mit der Unterstützung eines Planers oder Architekten ein Leistungsverzeichnis erstellen, in das die Baufirmen dann nur noch die Preise eintragen. Somit ist die Vollständigkeit sichergestellt." Hat man kein eigenes Leistungsverzeichnis, sollte man die verschiedenen Anbieter von einem unabhängigen Bauexperten prüfen lassen.

Auch bei der Verbindlichkeit eines Angebots gibt es einiges zu beachten: Der Voranschlag ist immer verbindlich, außer es wird das Gegenteil erklärt. Dafür gibt es beispielsweise die gängige Formulierung "unverbindlicher Kostenvoranschlag", die Anführung von "Zirka-Preisen" oder den Vermerk "abgerechet wird nach Naturmaß oder nach tatsächlichem Aufwand". "Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um zehn bis fünfzehn Prozent überschreiten. Werden die Kosten noch höher, muss er die Arbeiten einstellen und den Konsumenten auf die drohenden Kosten hinweisen", sagt der Bauexperte. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob er die Arbeiten fortsetzen möchte oder nicht.

"Eine weitere Kostenfalle sind Änderungen oder Zusatzaufträge", so Kronlachner. "Diese werden in der Hektik der laufenden Baustelle oft nur mündlich erteilt." Dennoch sollte man dafür ein schriftliches Angebot einholen. Wenn das aus Zeitgründen nicht möglich ist, sollte man diese im Bautagebuch dokumentieren.

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