Das ändert sich 2018 – neue Gesetze und Verordnungen

Pommes sollen nur noch so braun-gelb wie nötig frittiert werden. Und: die rohen Pommes dürften aufgrund der Verordnung in Zukunft wohl weniger Stärke enthalten. | Foto: PeJo/Fotolia
  • Pommes sollen nur noch so braun-gelb wie nötig frittiert werden. Und: die rohen Pommes dürften aufgrund der Verordnung in Zukunft wohl weniger Stärke enthalten.
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Ö/OÖ. In Österreich stehen heuer zahlreiche gesetzliche Neuerungen ins Haus. Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft und bringt einige Verbesserungen für Reisende. So wird der Begriff der Pauschalreise ausgeweitet und sogenannte „Click-through-Buchungen“ und verbundene Reisen sind mit umfasst. "Kommt es bei einer Pauschalreise zu einer Preiserhöhung um mehr als acht Prozent, kann der Konsument diese Änderung annehmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten", informiert Ulrike Weiß von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer OÖ (AKOÖ). Zudem müssen Reiseveranstalter und Reisevermittler dem Reisenden vor Abschluss der Buchung schriftliche Informationen erteilen – etwa zu Gesamtpreis, Pass- und Visumerfordernisse und Rücktrittsrechten.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sie stärkt die Konsumentenrechte in Bezug auf den Datenschutz. Es werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. Die Verordnung ist in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar anwendbar und sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen vor.

Nachdem zuletzt über ein Verbot des Kebaps diskutiert wurde, geht es nun dem Acrylamid, einem gesundheitsschädlichen Stoff, der beim Frittieren, Braten oder Rösten entstehen kann, an den Kragen. "Bis 11. April 2018 hat die Gastronomie noch Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben für die Verarbeitung von – zum Beispiel – Kartoffeln oder Mehl einzustellen", so Konsumentenschützerin Ulrike Weiß. Das Ziel ist, die Aufnahme an Acrylamid aus Speisen möglichst zu reduzieren. Denn für alle krebserzeugenden Stoffe, auch Acrylamid, gibt es keine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge.

Zur Info:

Weitere Infos zu den Änderungen erhalten Sie auf der Homepage der AKOÖ ooe.arbeiterkammer.at, via E-Mail konsumentenschutz@akooe.at oder tel. unter 050/6906-2.

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