Sonderförderungsprogramm
431.000 Euro für Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“

- Auf Antrag von LH Günther Platter wird für den Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht eine Sonderförderung von 431.000 Euro gewährt.
- Foto: Land Tirol/Berger
- hochgeladen von Daniel Schwarz
OBERES GERICHT. Die Tiroler Landesregierung stellt im Rahmen des Sonderförderungsprogramms für den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ im Bezirk Landeck über 431.000 zur Verfügung.
Regionalwirtschaftliche Maßnahmen
Auf Antrag von LH Günther Platter werden Mittel im Rahmen der Sonderförderungsprogramme bereitgestellt: Der Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ erhält für regionalwirtschaftliche Maßnahmen über 431.000 Euro.
„Die Pandemie hat das Tourismusland Tirol mit voller Wucht getroffen. Vor allem auch Vermieterinnen und Vermieter kleiner Pensionen oder Ferienwohnungen leiden unter den Umsatzausfällen. Gleichzeitig werden vielerorts Investitionen vonnöten. Mit den Mitteln aus dem Sonderförderungsprogramm werden Zu- und Umbauten oder Qualitätsverbesserungen gefördert. Dies kommt wiederum der heimischen Wirtschaft zugute“,
sagt LH Platter.

- Auf Antrag von LH Günther Platter wird für den Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht eine Sonderförderung von 431.000 Euro gewährt.
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Sonderprogramm: 10 Millionen Euro bis 2025
Zwischen 2015 und 2025 sind für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“ insgesamt zehn Millionen Euro an Förderungen vorgesehen. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dieser Region verbessert, kleine Beherbergungsbetriebe sowie Sondermaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge unterstützt werden.
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