Mitteilung an die Bevölkerung
„Gelebte Freiheit im Altersheim der Stadt Landeck“

Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) regelt klar und deutlich, wer wann und unter welchen Umständen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen vornehmen darf. | Foto: Kolp
  • Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) regelt klar und deutlich, wer wann und unter welchen Umständen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen vornehmen darf.
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LANDECK. Das Altersheim der Stadt Landeck ist für seine Philosophie einer offenen, transparenten und auf die individuellen Bedürfnisse seiner Bewohner adaptierten Betreuung und Pflege bereits auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt.
Die Wahrung der Selbständigkeit, Autonomie und persönlichen Freiheit unserer Bewohner ist ein zentraler und wesentlicher Punkt im Leitbild unseres Hauses.

Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG), welches am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, regelt klar und deutlich, wer wann und unter welchen Umständen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen vornehmen darf. Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht!
Die Leitung und das gesamte Personal des Altersheimes Landeck finden sich darin in ihrer Einstellung bestätigt, dass ein wesentliches Grundrecht des Menschen, nämlich das Recht auf persönliche Freiheit, oberste Priorität haben muss. Die Zeiten, in denen alternde Menschen mit allen ihren Einschränkungen und Behinderungen „weggesperrt“, „verwahrt“ und von der Gesellschaft „isoliert und abgeschoben“ wurden, müssen der Vergangenheit angehören!

Im Altersheim der Stadt Landeck wird diesem HeimAufG voll Rechnung getragen und die Indikationen für eine freiheitseinschränkende Maßnahme sehr streng gestellt. Das hebt, zusammen mit vielen anderen Begleitmaßnahmen die Lebensqualität der uns anvertrauten Menschen in einem sehr hohen Maß.
An dieser Stelle möchte sich die Leitung des Altersheimes Landeck im Namen aller Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Landeck für ihre Toleranz, ihr Einfühlungsvermögen und ihre Hilfsbereitschaft recht herzlich bedanken.
In Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Bevölkerung können auch hochbetagte, kognitiv beeinträchtigte Menschen aus dem Altersheim ihr Grundrecht wahren, jederzeit und wann immer sie wollen das Heim verlassen, dabei gesellschaftlich integriert und als „Eine(r) von uns“ akzeptiert zu werden.

Es ist sicherlich nicht immer einfach, diesen Menschen richtig und der jeweiligen Situation angepasst zu begegnen. Unsere Bewohner können – wie wir auch – in Situationen geraten, wo sie auf Hilfe oder Unterstützung von Seiten der Menschen der Stadt Landeck angewiesen sind.
Bei Unklarheiten oder Fragen aller Art, stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne beratend und helfend zur Seite. Sie sind für Ihre Informationen sehr dankbar (Tel.: 05442/6904).

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