Mehr Qualität bei städtebaulichen und landschaftsprägenden Projekten

LR Johannes Tratter informierte bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Peter Hollmann (Vorstand Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, re.) und Nikolaus Juen (Vorstand Abteilung Bodenordnung, li.) über den Gestaltungsbeirat des Landes. | Foto: Land Tirol/Blösl
  • LR Johannes Tratter informierte bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Peter Hollmann (Vorstand Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, re.) und Nikolaus Juen (Vorstand Abteilung Bodenordnung, li.) über den Gestaltungsbeirat des Landes.
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BEZIRK. Mehr Qualität in städtebauliche und landschaftsprägende Projekte zu bringen, ist das Ziel des Gestaltungsbeirates, den die Landesregierung auf Antrag von LR Johannes Tratter im März eingerichtet hat.
Für die Mitarbeit in diesem Gremium konnten in Kooperation mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg fünf renommierte und international tätige Architekten und Landschaftsplaner gewonnen werden. Lilli Licka (Wien), Christoph Mayr Fingerle (Bozen), Armando Ruinelli (Soglio/Schweiz), Andreas Meck (Ottobrunn/Deutschland) und Roland Raderschall (Meilen/Schweiz) werden künftig ihr Know-how als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder im Gestaltungsbeirat einbringen.

Angebot ist für Gemeinden kostenlos

LR Johannes Tratter, für Raumordnung und Gemeinden zuständig, setzt gerade beim knapp bemessenen Tiroler Dauersiedlungsraum auf Bauen mit Qualitätsanspruch: „Der Gestaltungsbeirat ist ein Serviceangebot des Landes und kann von den Gemeinden freiwillig und kostenlos genutzt werden. Neben der Begutachtung einzelner Bauprojekte wird der Beirat auch die Landesregierung dabei unterstützen, architektonische sowie städtebauliche Kriterien für die Stadt- und Ortsentwicklung zu formulieren. Die international tätigen Mitglieder können durch ihre Erfahrung und den Blick von außen wertvolle Impulse einbringen!“
Alle Kosten für den anfallenden Sach- und Personalaufwand des Gestaltungsbeirates werden vom Land Tirol getragen. Die Inanspruchnahme seitens der Gemeinden erfolgt ohne gesetzlichen Zwang. Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) unterliegen. Für den Gestaltungsbeirat ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung verantwortlich.

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