Bock schließt Änderung des „Agrar“-Gesetzes nicht aus

SPÖ-Klubobmann Hanspeter Bock will zuerst gesicherte Daten für die Agrar-Debatte auf dem Tisch haben
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  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

SPÖ-Klubobmann Bock hält nichts von Sonderlandtag zu Agrar

SPÖ-Klubobmann Hanspeter Bock kann dem von der Landtagsopposition ins Spiel gebrachten Sonderlandtag zu den Agrargemeinschaften nicht viel abgewinnen.

FLIESS. Er wolle gesicherte Daten haben. Dafür sei es noch zu früh. „Denn es stehen noch nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung“, betonte Bock.
Gemeint sind die Rechnungsabschlüsse für 2010 der 287 Tiroler Gemeindeguts-Agrargemeinschaften, die diese bis Ende März der Agrarbehörde vorzulegen hatten. Etliche Agrargemeinschaften hätten um Aufschub angesucht. Zudem müsste die Behörde auch noch diese Unterlagen aufbereiten, denn nur so könne man ein klares Bild von der Situation erhalten. „Ich dränge auch auf ein rasches Vorlegen. Realistischerweise wird das aber vor Mai nicht möglich sein“, sagte der SPÖ-Klubobmann.

Bock will sich genau anschauen ob die Einnahmen und Ausgaben, die beide Rechnungskreise betreffen, richtig aufgeteilt werden, ob und wie viel Geld an die Gemeinden geflossen ist und was mit den Rücklagen passiert. „Dann kann ich beurteilen, ob auch das neue Flurverfassungsgesetz die vom Landtag beabsichtigte Wirkung erzielt. Wenn das nicht der Fall ist muss man neue Überlegungen anstellen“, so Bock.

Die Palette der Möglichkeiten sei weit gefächert. Es komme darauf an wie sich die Situation darstelle. Es sei schon ein Unterschied ob etwas (z. B. Jagdpacht) um ein paar Prozente zu nieder eingestuft ist oder ob nach der Devise „So viel Geld wie möglich herausholen“ gehandelt wird. Wenn letzteres der Fall ist, ist Bock fürs hart Reagieren: Vorstellbar sei das Flurverfassungsgesetz zu ändern oder die Geschäftsabwicklung per Dienstanweisung zu verordnen. „Wir haben dafür zu sorgen, dass die Gemeinden jetzt zu ihrem Recht kommen“, schließt SPÖ Klubobmann Bock.

Laut Experten betrage der gesamte Umsatz der Gemeindeguts-Agrargemeinschaften 19 Millionen Euro pro Jahr. Geschätzte fünf bis acht Millionen davon sollen den jeweiligen Gemeinden zustehen.

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