Einkommensunterschied von knapp einem Viertel gegenüber männlichen Kollegen
ÖGB Landeck: Frauen verdienen jährlich 11.246 Euro weniger

Equal Pay Day 2018: Mit einer Aktion machten die ÖGB Frauen der Region Tiroler Oberland und Außerfern auf die Schieflage aufmerksam. | Foto: Feneberg
  • Equal Pay Day 2018: Mit einer Aktion machten die ÖGB Frauen der Region Tiroler Oberland und Außerfern auf die Schieflage aufmerksam.
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BEZIRK LANDECK. Mit dem 2. Oktober wurde der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern im Bezirk Landeck traurige Realität: Ab diesem Tag arbeiten Arbeitnehmerinnen quasi gratis. „Es gibt noch Einiges zu tun!“, so Betty Zangl, ÖGB-Frauenvorsitzende des Oberlands. Die ÖGB-Frauen informierten aus diesem Anlass Passantinnen in Landeck und machten auf die Lohnschere aufmerksam.

Der Einkommensunterschied in Landeck beträgt mit 24,9 Prozent fast ein Viertel. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 1.700 € brutto würden daher Tirolerinnen besonders profitieren. „Frauen arbeiten in Landeck fast 91 Tage gratis, das entspricht einem Einkommensunterschied von umgerechnet 11.246 €!“, zeigt Zangl auf. Für sie lautet das Ziel: „Equal Pay Day am 31. Dezember!“. Der tirolweite Equal Pay Day ist am 9. Oktober, der österreichweite am 20. Oktober. Der ÖGB hatte die Einkommen auf Basis der Daten von Statistik Austria ausgewertet.

Um ihr Ziel zu erreichen, haben die Gewerkschafts-Frauen ein Maßnahmenpaket geschnürt und fordern:

  • den Ausbau der flächendeckenden, leistbaren und vor allem qualitativ hochwertigen Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen, mit Öffnungszeiten, die ein Vollzeitbeschäftigung ermöglichen. Durch den
  • 12h-Tag und die 60h-Woche werden Frauen noch mehr in Teilzeit oder ganz aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.
  • Verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen sowie die Ausweitung auf alle Dienstgeber.
  • KV-Mindesteinkommen von 1.700 Euro bei Vollzeitbeschäftigung.
  • Volle gesetzliche Anrechnung der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche.
  • Lohntransparenzgesetz für die innerbetriebliche Offenlegung der Gehälter und Löhne.
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