ÖGB Tirol hilft bei Arbeitnehmerveranlagung – Steuersprechtage in Landeck

Der Lohnsteuerausgleich kann fünf Jahre lang rückwirkend beantragt werden. | Foto: Fotolia/Gina Sanders
  • Der Lohnsteuerausgleich kann fünf Jahre lang rückwirkend beantragt werden.
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LANDECK. Der ÖGB Landeck stellt seinen Mitgliedern am 19. März und 8. April in Landeck kostenlose Hilfestellung beim Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung. „Wir konnten die Steuerexpertin Petra Egger-Hantinger für diesen exklusiven Mitgliederservice gewinnen. Kollegin Egger-Hantinger wird dabei jedes einzelne Detail berücksichtigen, sodass sich ÖGB-Mitglieder aus dem Bezirk Landeck so viel als möglich von ihrer entrichteten Lohnsteuer zurückholen können. In Einzelfällen ist für jemanden bis zu 2.200 Euro drin“, erklärt der ÖGB-Regionalsekretär Roland Graswander.
Durchschnittlich holt der ÖGB 725 Euro pro Arbeitnehmerveranlagung heraus. Der ÖGB hat errechnet, dass Arbeitnehmer dem Finanzminister jährlich über 220 Millionen Euro schenken, weil sie ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht durchführen. Im Jahr 2013 bezahlten Österreichs ArbeitnehmerInnen weit mehr als 17 Milliarden Euro an Lohnsteuer.
Die Nachfrage an den ÖGB Steuersprechtagen ist erfahrungsgemäß enorm. „Wir raten Interessierten, sich vorab bei uns unter anzumelden. Das erspart lange Wartezeiten und jede/r kommt auch in den Genuss unserer Services. Schließlich wollen wir uns für alle ausreichend Zeit nehmen“, informiert Graswander abschließend.

Termine für die ÖGB-Steuersprechtage 2014 im Bezirk Landeck:

ÖGB-Regionalsekretariat Landeck, Malserstraße 11, 6500 Landeck, Telefon: 05442 62481, Mittwoch 19. März 2014, 17.00–19.00 Uhr sowie am Dienstag, 8. April 2014, 14.00–16.00 Uhr

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