Plötzliche Wende in Prutz!

Gaim Bgm  Walter_b | Foto: Foto: Tiefenbacher

Überraschende Wende während der Einspruchsfrist für das Gemeinschaftskraftwerk Inn (GKI): Prutz will nun verhandeln statt in nächster Instanz weiterkämpfen.
PRUTZ (tani). Beim Umweltverträglichkeitsverfahren für das Kraftwerk im Oberen Gericht konnte man gerade von den hauptbetroffenen Gemeinden Pfunds, Tösens, Ried und Prutz einen „Schulterschluss der Unzufriedenen“ beobachten. Sie stemmten sich gegen das eingereichte Projekt. Inzwischen liegt der positive Bescheid vor. Darauf reagierte der Prutzer Gemeinderat in seiner vorwöchigen Sitzungen mit einer Weichenstellung: Für ihn ist eine Zustimmung zur Errichtung des GKI vorstellbar – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Nicht grundsätzlich dagegen
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Kraftwerk, aber es ist uns wichtig, dass die Lebensqualität erhalten bleibt und die Region auch finanziell etwas davon hat“, erläuterte Bgm. Walter Gaim die Prutzer Position. An dieser habe sich auch durch den Beschluss (einstimmig) nichts verändert. Allerdings: Der Prutzer Gemeinderat will an den Verhandlungstisch statt mit den anderen Gemeinden weitere juristische Schritte zu unternehmen.
Auf einen Einspruch will man nur unter bestimmten Bedingungen verzichten. Voraussetzung sei, dass der Projektbetreiber (GKI) und das Land Tirol bis zum 13. August signalisieren, den Prutzer Forderungskatalog zu erfüllen. „Es genügt eine mündliche Zusage. Wir vertrauen auf ihr Wort“, so Bgm. Gaim. Ist das nicht der Fall, wird beeinsprucht. Zeit ist bis 23. August.

Forderungskatalog
Die Forderungsliste an die Projektbetreiber (GKI) beinhaltet: „Zwingender Einbau einer Rohrbruchklappe am Wasserschloss“, „Grundwasser- und Geschiebemonitoring“, „keine Ampelregelung auf Gemeinde- und Landesstraßen in Prutz“, „eine Baustraße von der Hauptschule zur Fendler Straße“ sowie „Schallschutzfenster und ein modernes Lüftungssystem für die HS Prutz/Ried“.

Sieben Punkte
Die Forderungsliste an das Land ist sieben Punkte lang: „Fuß- und Radwegunterführung im Kreuzungsbereich (50%-ige Kostenbeteiligung)“, „Straßenunterführung Bundesstraßenkreuzung“, „Kreisverkehr-Gewerbegebiet plus Innbrücke (Kostenbeteiligung)“, „Fuß- und Radweg vom M-Preis bis zur Hauptschule“, „Ampelintervallschaltung ändern“ und „Verlegung der Wasserleitung bei der Lawinengalerie Kaltenbrunn“.
Gefordert wird zudem eine Entschädigung für die Fischerei.

Zur Sache
Kein Einspruch von Landesumweltanwalt
Auch Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer erhebt keinen Einspruch gegen den positiven Bescheid für das Gemeinschaftskraftwerk Inn (GKI). Der Grund ist nicht eine etwaige Weisung, sondern dass hier auf verhältnismäßig umweltschonende Art und Weise Strom produziert wird. „Es gibt Beeinträchtigungen, aber das Projekt bietet eine Chance, den Inn in seinem ökologischen Zustand zu verbessern – und das ist ein wichtiges Kriterium“. Zudem sei auf viele seiner Forderungen eingegangen worden.

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