Gemeinde-Sieg, Agrar beruft

Die Agrarbehörde ließ die Agrar Kappl-See, vertreten durch Bernd Oberhofer, abblitzen: „Es handelt sich um Gemeindegut“.
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Agrarbehörde gibt Gemeinden Recht: „Agrar Kappl-See“ entstand aus Gemeindegut

Nun ist es amtlich: Die Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See ging aus Gemeindegut hervor.

KAPPL/SEE. Es ist ein 8-seitiger Bescheid, der das Datum vom 13. Juli 2011 trägt und mit der Geschäftszahl AgrB-R662/698-2011 versehen ist, in dem die Agrarbehörde im Landhaus feststellt, dass es sich beim Gebiet der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See um Gemeindevermögen und Gemeindegut handelt. Die Agrarbehörde erteilte in ihrer Begründung der Argumentation des Anwaltes der Agrargemeinschaft Bernd Oberhofer eine Abfuhr. Sie führte aus, dass der Verfassungsgerichtshof Oberhofers These, nicht die Gemeinde sondern die Nutzungsberechtigten bzw. die aus ihnen gebildete Gemeinschaft seien wahre Eigentümer des Gemeindegutes, bereits verworfen habe. Und der Verwaltungsgerichtshof habe einen derartigen Einwand gar als den Versuch einer juristischen Konstruktion bezeichnet, welche im Gesetz keine Deckung finde. Am Schluss stellte die Agrarbehörde nochmals eindeutig klar, dass die Grundstücke des Regulierungsgebietes nicht einer Mehrheit von Berechtigten ins Eigentum übertragen worden seien, sondern den Gemeinden Kappl und See.

Damit bleibt die Agrarbehörde bei der bereits bekannten Judikaturlinie und bestätigt die Argumentation des Anwalts der Gemeinde See Martin Zanon, die so lautet: Das Gemeindegut von Kappl und See wurde schon vom Kaiser im Jahre 1847 als gemeinschaftliches Gemeindegut an die beiden Gemeinden Kappl und See zugewiesen. Dies ist aus dem Text der Vergleichsurkunde mit welcher die Gemeinden sich verpflichteten, von diesen Waldungen auch die Armen, die so genannten „Gnadenholzbezieher" zu bedienen, leicht zu erschließen. Im Grundbuch waren bezüglich dieses gemeinschaftlichen Gemeindegutes von See und Kappl stehts die beiden Gemeinden Kappl und See als gemeinschaftliche Eigentümer an diesem Gemeindegut eingetragen. Daher liegt auch Gemeindegut vor.

Der Kappler Bürgermeister Helmut Ladner zeigte sich wenig überrascht von der Entscheidung: „Das war irgendwie zu erwarten, denn die Faktenlage war ziemlich klar“.

Die Entscheidung der Agrarbehörde (1. Instanz) ist vorerst nur ein Etappensieg. Die Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See werde den Bescheid auf jeden Fall bekämpfen, so ihr Anwalt Bernd Oberhofer. Seiner Meinung nach hat die Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See beste Chancen keine Gemeindegutsagrargemeinschaft zu sein. Der Verwaltungsgerichtshof habe 14 Agrargemeinschaftsbeschwerden entschieden, davon habe man neun verloren und fünf gewonnen. „Die Sache Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See fällt unter jene Fälle, die bisher gewonnen wurden“, sagte Anwalt Oberhofer.

Kommentar von Herbert Tiefenbacher:
Argumente der Agrar Kappl-See entzünden nur Stohfeuer

Die Agrarbehörde ließ die Agrar Kappl-See, vertreten durch Bernd Oberhofer, abblitzen: „Es handelt sich um Gemeindegut“.
Bgm. Helmut Ladner zeigt sich wenig überrascht von der Entscheidung.
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