Radetzkystraße 24 - 26
Wenn ein Dach ein Erfolg ist
Die Mieter der Radetzkystraße 24-26 können sich hoffentlich bald freuen: Ein Dach ist in Sicht.
LANDSTRASSE. Rundherum Gitter, Graffitis trotz Verbotsschilder, fehlende Fenster, Bauschutt, mit einer Plane verkleidet und ein fehlendes Dach: So sieht das Gebäude in der Radetzkystraße 24-26 aus. Vor einem Jahr begann der Eigentümer des Hauses mit dem Abriss des Dachs und ließ auch gleich manche Fenster entfernen. Wenig begeistert zeigten sich demnach die Bewohner.
Sie verließen trotz der Umgestaltung ihre Wohnungen aber nicht und lebten unter diesen Umständen weiter in dem Haus. Jetzt nach einem Jahr gibt es einen Hoffnungsschimmer für die Mieter, denn das Bezirksgericht hat entschieden: Das Dach muss nun wiederhergestellt und die entfernten Fenster wieder eingebaut werden.
Zurück ins Jahr 2018
Noch vor dem 1. Juli versuchte der Eigentümer einen Abriss des Hauses zu vollziehen. Es wurde 1847 von Josef Kastan erbaut. Auslöser für den Abriss war der "Willkürparagraph" der Wiener Bauordnung. Dieser besagt, dass der Abriss von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden, erschwert wird. Aufgrund der Tatsache starteten die Bewohner eine Petition. Sie forderten, dass das Haus geschützt und vor dem Abriss gerettet werden soll.
Ob der Abrissbeginn überhaupt zulässig ist, bezweifelt die Initiative Denkmalschutz. In der Bauordnungsnovelle steht geschrieben, dass mit dem Abriss erst begonnen werden darf, wenn es nicht mehr benützt wird – also keine Personen mehr darin wohnen. Die Initiative schätzt das Gebäude jedoch so ein, dass es weiterhin vom Abbruch bedroht ist.
Die Bewohner brachten aufgrund der Umstände einen Antrag beim Gericht ein. Dabei wurden sie von der MieterHilfe unterstützt. Nun können sich die Mieter über einen kleinen Erfolg freuen. Die erste gerichtliche Entscheidung steht fest. "Es freut uns als Mieter sehr, dass das Dach wiederhergestellt und die entfernten Fenster wieder eingebaut werden. Aber das Urteil ist jetzt einmal in erster Instanz", sagt ein Mieter der Radetzkystraße 24-26. "Wir haben damals bereits kritisiert, dass man so nicht mit Bewohnern umgehen kann", zeigt sich Landstraßer ÖVP-Klubobmann Georg Kéri bestürzt.
Ein Leben ohne Dach
Ganz optimistisch will man sich noch nicht zeigen. "Jetzt müssen wir erst einmal schauen, dass diese Entscheidung rechtskräftig ist. Wir gehen davon aus, dass der Vermieter Einspruch erhebt, daher bin ich vorsichtig optimistisch", erklärt Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe. "Laut der Richterin geht es darum, dass die Eigenschaft eines Hauses bestehen muss. Diese besteht nur, wenn es auch ein Dach gibt", ergänzt er.
Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz freut sich über den Zwischenerfolg. "Die Frage ist jedoch, ob die Mieter einen ausreichend langen Atem haben, um dies durchzustehen bis eine solche Wiederherstellung erfolgt", meint Landerer.
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