finanzielle Hilfen für Familien während Corona
Besondere finanzielle Hilfen für Familien während Corona
Welche finanziellen Hilfen gibt es für Familien, die von den Maßnahmen auf Grund der Corona Pandemie betroffen wurden?
Ich habe für euch ein wenig recherchiert.
Corona Familienhärtefonds
Für Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ist es dem dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend ein Anliegen bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen.
Daher stellt es 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung.
Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden.
Voraussetzungen
1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
2. Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
3. Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
4. Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Antragstellung
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:
• Antragsformular: Bitte unterschreiben Sie das Antragsformular. Statt der Unterschrift können Sie uns auch die Kopie (Foto) Ihres Lichtbildausweises übermitteln.
• Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird (sollte sich der IBAN auf der Rückseite befinden, bitte auch ein Foto der Rückseite mitschicken)
• Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28. Februar 2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung (oder eine Bestätigung des Dienstgebers über die Kurzarbeit/ Kurzarbeitsvereinbarung mit dem Dienstgeber)
• Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung (Förderzusage der WKÖ)
• Einkommensbelege für den jeweils anderen im Haushalt lebenden Elternteil:
- bei Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit nach 28. Februar 2020: Einkommensbeleg per 28. Februar 2020 (= Lohn/-Gehaltszettel Februar) und Beleg der AMS-Leistung bzw. Nachweis über die Kurzarbeit
- bei Erwerbstätigkeit: Einkommensbeleg (= Lohn-/Gehaltszettel) von März 2020 oder aktueller bzw. bei Selbstständigen Einkommensteuerbescheid 2017 oder aktueller
- bei Empfang erwerbsbedingter Transfers (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alterspension, Wochengeld bei Mutterschutz, Pflegekarenzgeld, Bildungskarenzgeld, Krankengeld): Beleg darüber von März 2020 oder aktueller
Bitte alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im jpg-Hochformat oder als pdf anschließen!
Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Antragsformular ausfüllen, abspeichern und mit einer Kopie (Foto) Ihres Lichtbildausweises und den übrigen Unterlagen in einer E-Mail senden.
Anträge können auch per Post geschickt werden: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.
Hier der Link zu den Antragsformularen
Kontakt
Familienservice
Tel.: 0800-240-262 (gebührenfrei von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr)
Kinderbonus
Eine zweite Maßnahme ist ein einmaliger Kinderbonus von
360€ pro Kind
für Alleinerziehende Mütter oder Familien in Kurzarbeit. Dieser Bonus wird automatisiert im September ausbezahlt!
Ich hoffe, ich konnte euch damit etwas weiterhelfen!
Eure,
Rosa Blume
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