UVP für "HeumarktNeu"
Verwaltungsgerichtshof weist Revisionen von WertInvest zurück
- Dunkle Wolken ziehen über dem "HeumarktNeu"-Projekt auf: Der Verwaltungsgerichtshof wies beide Revisionen zurück. (Archiv)
- Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied, dass für die zwei aktuellsten "HeumarktNeu"-Varianten eine UVP notwendig ist. Diese scheint nun unausweichlich, denn der Projektwerber WertInvest ließ diese Entscheidung von der nächsthöheren Instanz überprüfen, doch dort wurden die "Revisionen" nun abgewiesen.
WIEN/LANDSTRASSE. Während das UNESCO-Welterbe-Komitee noch in Südkorea darüber berät, ob Wien auf der Liste der gefährdeten Welterben bleibt oder nicht, gibt es einen weiteren Rückschlag für das Projekt "HeumarktNeu". Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte entschieden, dass auch der neueste Entwurf für Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt. Der Projektwerber WertInvest ließ diese Entscheidungen von der nächsthöheren Instanz – dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – überprüfen.
Nun heißt es von dort, dass beiden Revisionen nicht stattgegeben wird. WertInvest hätte "nichts Stichhaltiges" vorgebracht, um den VwGH zu einer anderen Entscheidung als der BVwG zu bewegen. Das geschützte "Historische Zentrum von Wien" wird also auch laut dem VwGH von der niedrigsten "HeumarktNeu 2023"-Variante "wesentlich beeinträchtigt".
UVP unabhängig von Roter Liste
Passend zur aktuellen Frage in Südkorea stellte WertInvest in seinem Revisionsansuchen die Rechtsfrage, "welche Umstände vorliegen müssten", damit Wien von der "Roten Liste" gestrichen wird. Der VwGH sieht dies allerdings nicht als "entscheidungsrelevant" für das Verfahren.
"Selbst wenn das UNESCO-Welterbe-Komitee das 'Historische Zentrum von Wien' aus der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten streicht, muss für die umstrittenen Städtebauvorhaben am Heumarkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden", führt der Generalsekretär der am Verfahren beteiligten Umweltschutzorganisation "Alliance for Nature" Christian Schuhböck aus.
Im Einklang mit Welterbe
WertInvest nimmt die Entscheidung in einem Statement "zur Kenntnis". Man sehe die Entscheidung des VwGH als Chance, "Rechtssicherheit für die vorgelegte Projektvariante zu schaffen". Zudem verweist man darauf, dass der VwGH das Projekt nicht inhaltlich zu beurteilen hatte.
- Der aktuelle Entwurf stehe laut WertInvest mit dem Weltkulturerbe im Einklang. (Visualisierung)
- Foto: WertInvest
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Bezüglich des aktuellen Themas rund um das gefährdete Welterbe betont der Projektwerber, dass man das "HeumarktNeu" mehrfach und in enger Abstimmung mit den Behörden adaptiert habe. "Das nunmehrige Projekt Heumarkt steht im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Aspekte und Auswirkungen auf die Welterbestätte 'Historisches Zentrum Wien' jedenfalls im Einklang mit dem Weltkulturerbe", heißt es von WertInvest.
Welche Projektvariante damit gemeint ist, ist nicht klar. Zudem gilt es zunächst die anstehende Entscheidung des Welterbe-Komitees abzuwarten. Das Beratungsorgan ICOMOS hatte in einem Entscheidungsentwurf bereits dazu geraten, Wien eben nicht von der Roten Liste zu streichen. MeinBezirk berichtete, siehe unten.
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