UVP für "HeumarktNeu"
Verwaltungsgerichtshof weist Revisionen von WertInvest zurück
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied, dass für die zwei aktuellsten "HeumarktNeu"-Varianten eine UVP notwendig ist. Diese scheint nun unausweichlich, denn der Projektwerber WertInvest ließ diese Entscheidung von der nächsthöheren Instanz überprüfen, doch dort wurden die "Revisionen" nun abgewiesen. WIEN/LANDSTRASSE. Während das UNESCO-Welterbe-Komitee noch in Südkorea darüber berät, ob Wien auf der Liste der gefährdeten Welterben bleibt oder nicht, gibt es einen weiteren Rückschlag...