Doch keine Prüfung notwendig
Alles auf Anfang beim Heumarkt?
Das umstrittene Heumarkt-Projekt braucht nun doch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
WIEN/LANDSTRASSE. Ein Meilenstein für die einen, ein Rückschlag für die anderen: Laut der ORF-Sendung "Wien heute" hat der Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das 2019 eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt am Heumarkt als notwendig erachtet hat, aufgehoben. Die Gründe seien formal.
Der Projektbetreiber Wertinvest sieht die Entscheidung als "wichtigen Meilenstein". Die Klage damals haben unter anderem Alliance for Nature eingebracht. Diese wollen jetzt die rechtliche Möglichkeit prüfen, um eine weitere Entscheidung über die UVP-Pflicht herbeizuführen.
Welterbe-Status: Entscheidung ab 16. Juli
Keine Notwendigkeit einer UVP-Prüfung würde bedeuten, dass der ursprünglich geplante 66 Meter hohe Wohnturm gebaut werden könnte. In einem Plan B wurde dieser eigentlich bereits aus dem Vorhaben gestrichen. In einem schriftlichen Statement gegenüber des ORF verwies das Unternehmen Wertinvest aber auch auf die Vereinbarung mit der Stadt, wonach man gemeinsam so vorgehen wolle, dass Wien im nächsten Jahr von der Roten Liste der UNESCO genommen wird.
Das "Historische Zentrum Wien" ist seit 2017 in der Liste des gefährdeten Welterbes. Grund ist das umstrittene Projekt am Heumarkt und ein fehlender Managementplan der Stadt Wien, der die Strategien und Maßnahmen erläutert, die dem Schutz des Welterbegebietes dienen sollen. Ab 16. Juli ist die nächste Konferenz des World Heritage Committee (WHC), wo darüber entschieden wird, ob Wien auf der Roten Liste bleibt.
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