Prüfung gefordert
Bauvorhaben am Heumarkt droht weitere Verzögerung
Der Hickhack um das umstrittene Bauvorhaben "Heumarkt Neu" im dritten Bezirk geht überraschenderweise in die nächste Runde. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Mammut-Projektes des Investoren Michael Tojner.
WIEN/LANDSTRASSE. Mitten im historischen Zentrum von Wien, einer UNESCO-Welterbestätte, plant die "WertInvest"-Gruppe um Milliardär und Investor Michael Tojner ein riesiges Bauvorhaben. Das Intercontinental Hotel soll dem Projekt "Heumarkt Neu", eine Neugestaltung des 1,5 Hektar großen Heumarkt-Areals inklusive 19-stöckigem Hochhaus, weichen und dafür dem Erdboden gleichgemacht werden.
Das sorgt seit Jahren für hitzige Debatten bei dem sich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Der Generalanwalt Anthony Collins verlangt nun in seinem Schlussantrag, der der "Presse" vorliegt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Damit droht dem Bauvorhaben von Tojner eine Verzögerung und ein neues Hindernis.
Das Areal erreichte nicht die im österreichischen Recht festgelegten Schwellenwerte, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Aber: "Dass das Projekt einen bestimmten, in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwert nicht erreicht, kann nicht dazu führen, dass die Notwendigkeit einer solchen Prüfung nicht geprüft werden muss", sagte Generalanwalt Collins in seinem Schlussantrag.
Urteil des EuGH steht noch aus
Collins schlägt nunmehr vor, dass eine UVP verpflichtend sein kann, wenn ein geplantes Städtebauprojekt an einer UNESCO-Welterbestätte liegt. Die Behörden hätten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Projekte im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob sie möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und dann einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Die Notwendigkeit, Stätten von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung zu schützen, sei im Zusammenhang eines für eine UNESCO-Welterbestätte geplanten Städtebauprojekts besonders relevant. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht zwar noch aus, doch in der Vergangenheit folgten die EU-Richter dem Generalanwalt üblicherweise in vier von fünf Fällen.
Das könnte dich auch interessieren:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.