Experten klären auf
Auto wird zur Hitzefalle für Hund und Kind
Niemals Kinder oder Haustiere im Auto lassen, denn Hitze kann schnell tödlich sein. Tätern drohen hohe Strafen.
LAVANTTAL. Jedes Jahr gibt es österreichweit immer wieder Fälle, in denen Hunde und Kinder im Auto bei Hitze alleine gelassen werden. Für sie kann das dramatische Auswirkungen bis hin zum Tod haben, denn bereits nach wenigen Minuten kann die Hitze im Auto ansteigen, nach 30 Minuten auf über 50 Grad (siehe Tabelle).
Schwerwiegende Folgen
„Schon nach 5 Minuten kann es im Sommer gefährlich werden. Ab 20 Grad Außentemperatur wird es für den Hund lebensgefährlich“, weiß Florian Schlagholz, Leiter des Tierheims in Wolfsberg. „Der Hund erhält recht schnell einen Hitzschlag und das kann schwerwiegende Folgen haben. Organschäden sind möglich sowie ein Psychisches Traum, sodass der Hund sich nie mehr in ein Auto traut. Im schlimmsten Falle kann der Tod eintreten.“ Aktuelle Fälle aus dem Bezirk Wolfsberg sind Schlagholz nicht bekannt, in der Vergangenheit kam es allerdings immer wieder zu brenzligen Situationen. „Am besten den Hund nie alleine im Auto lassen, auch nicht bei heruntergelassenen Scheiben.“
Im schlimmsten Fall Gefängnis
Je nach Schwere des Falles müssen Täter mit hohen Strafen rechnen. Erich Darmann von der Polizei Wolfsberg klärt auf: „Bei einer Aufsichtsperson wie einer Mutter oder einem Vater sowie einem Kindermädchen ist die Pflicht streng geregelt. Bei einer Körperverletzung ohne Dauerfolgen kann die Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre betragen. Bei einer schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, sollte der Tod eintreten ein bis zehn Jahren.“ Anders sieht es bei Haustieren aus. Wenn das Tier schwer verletzt ist oder stirbt, drohen bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.
Rasch handeln
Doch wie reagiert man richtig, wenn man eine im Auto zurückgelassenes Kind oder Tier bemerkt? „Als erstes sollte man prüfen, ob das Auto unversperrt ist und man eventuell selbst eingreifen kann“, erklärt Darmann. „Ist dies nicht möglich, sollte man umgehend die Polizei verständigen und auch das Kennzeichen durchgeben.“ Die Polizei versucht dann, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen und gibt Anweisungen für das weitere Vorgehen.
Einschlagen oder nicht?
Vorsicht vor dem vorschnellen Einschlagen der Scheiben. Laut ÖAMTC ist dies nur dann rechtlich gedeckt, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeiten gibt zu helfen, denn grundsätzlich stellt dies eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist. „Wenn möglich, sollte man Zeugen dazu holen“, rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation aber die einzige Möglichkeit der Rettung, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer bzw. "Schädiger". Bei Kindern ist der Maßstab weniger streng als bei Tieren. Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab.
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