Lavanttal: Die Pilzsaison ist wieder eröffnet
Die WOCHE sprach mit Gerhard Scheiber von der Kärntner Bergwacht über das Schwammerlsuchen.
LAVANTTAL. Jedes Jahr zieht es die Lavanttaler im Sommer auf Wiesen und Wälder zum Schwammerlklauben. Steinpilze, Herrenpilze und Eierschwammerl zählen bei den Pilz-Klaubern zu den begehrtesten Sorten.
Zwei Kilo pro Person
Wie viel man pro Person und Tag sammeln darf, ist in der Kärntner Pilzverordnung geregelt. "Das Sammeln von Pilzen ist von sieben bis 18 Uhr erlaubt. Dabei dürfen zwei Kilogramm pro Person gesammelt werden", erklärt Gerhard Scheiber, Bezirksleiter der Kärntner Bergwacht.
Sammeln bis 30. September
Das Sammeln von Steinpilzen und Eierschwammerln ist bis zum 30. September erlaubt. Außerdem sollte man beim Sammeln der Pilze die Wurzel nicht beschädigen. "Am besten abschneiden oder abdrehen. So kann der Pilz nächstes Jahr wieder wachsen und das natürliche Wurzelgeflecht bleibt erhalten."
Pflanzen nicht beschädigen
Auch das Verwenden von Rechen, Harken oder anderen Sammelgeräten ist verboten: "Wichtig ist, dass man den Wald und die Pflanzen, die darin wachsen, beim Sammeln nicht beschädigt." (genauere Infos in der Zur-Sache-Box)
Genügend Eierschwammerl
Kontrolliert wird die Einhaltung der Pilzverordnung von der Kärntner Bergwacht. "Hat jemand zu viele Pilze bei sich, gibt es zuerst eine Abmahnung und eine Aufklärung, dann eine Strafe", erklärt Scheiber. Die Höhe der Strafe wird von der Bezirkshauptmannschaft festgelegt. "In Absprache mit der Bezirkshauptmannschaft werden die Pilze dann auch an gemeinnützige Organisationen gespendet."
Eierschwammerln gibt es laut Gerhard Scheiber derzeit genügend im ganzen Lavanttal. "Natürlich gibt es gebietsweise Unterschiede, aber für die Eierschwammerln waren die Bedingungen bisher in diesem Sommer sehr gut."
ZUR SACHE:
Steinpilze und Eierschwammerl dürfen nur in der Zeit von 15. März bis 30. September gesammelt werden
Das Sammeln ist in der Zeit von sieben bis 18 Uhr erlaubt
Pro Tag und Person dürfen zwei Kilogramm wildwachsender Pilze gepflückt werden (zum Eigengebrauch)
Bei Überschreitung der zwei Kilo-Grenze werden die Pilze von der Kärntner Bergwacht beschlagnahmt
Bei Überschreitung der erlaubten Menge drohen Strafen in der Höhe von bis zu 3.360 Euro
Pilze am Fundort säubern
Die Wurzel abdrehen oder abschneiden, nicht ausreißen
Keine Rechen, Harken oder anderen Sammelgeräte verwenden
Verboten ist das Sammeln von Pilzen in jeglichen Naturschutzgebieten
Beliebt sind bei Schwammerl-Klaubern Herrenpilze, Steinpilze und Eierschwammerl
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.