St. Andräer See
Petrijünger können ihre Ruten wieder auswerfen

Peter Ceplak mit einem kapitalen Schuppenkarpfen aus dem St. Andräer See
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  • Peter Ceplak mit einem kapitalen Schuppenkarpfen aus dem St. Andräer See
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Das Eis ist endlich weg, am St. Andräer See kann man wieder nach Herzenslust dem Angelsport nachgehen.

ST. ANDRÄ. Das Angeln am St. Andräer See erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Jedes Jahr werden bei der Freizeitanlage weit über 1.000 Tageskarten an die Petrijünger ausgegeben. Da der See bereits eisfrei ist, kann ab sofort wieder gefischt werden. Im vergangenen Herbst fand ein Nachbesatz satt. „125 Karpfen, 100 Zander und 20 Störe fanden den Weg in den St. Andräer See und das angrenzende Biotop. Außer den genannten Arten kann man mit Schleien, Hechten, Amurkarpfen, diversen Weißfischen und Welsen rechnen“, berichtet Betriebsleiter Erwin Klade.

Karpfen, Zander und Störe wurden im vergangenen Herbst besetzt. | Foto: Privat
  • Karpfen, Zander und Störe wurden im vergangenen Herbst besetzt.
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Kartenverkauf

Tages- und Nachtkarten gibt es um je 15 Euro zu den Ausgabezeiten, wobei die Tageskarte von 0 bis 24 Uhr desselben Tages gilt, die Nachtkarte von 18 bis 6 Uhr. Im Feber und März sind Karten montags bis freitags nach telefonischer Anmeldung (04358/271077) sowie samstags und sonntags von 9 bis 10 Uhr sowie von 17 bis 18 Uhr an der Hauptkassa erhältlich. Auch Jahreskarten sind um je 350 Euro zu erstehen, wobei Jahreskartenbesitzer in den Vorteil eines Chips kommen, mit dem sich das Tor am südlichen Eingang öffnen lässt; auch die WC-Anlagen können mitbenutzt werden. Eine Steuerkarte ist nicht nötig. Geangelt werden darf mit zwei Ruten.

Foto: Privat

Neue Regeln

Auch bei den Regeln gibt es Neuigkeiten: Im Sinne eines ausgewogenen Fischbestandes wurden die Mindestmaße hinaufgesetzt. Hechte dürfen künftig ab 70 Zentimeter entnommen werden, Zander ab 60, Welse ab 80, Störe ab 70 und Schleien ab 50 Zentimeter. Für Karpfen gilt: Ab 6 Kilogramm Gewicht zurücksetzen. Da der See mittlerweile über einen sehr guten Zanderbestand verfügt, ist das Angeln mit toten Köderfischen nach Ablauf der Zander-Schonzeit ab 1. Juni heuer wieder erlaubt. Pro Tag bzw. Nacht dürfen maximal ein Edelfisch und vier Friedfische pro Tagesfischereibewilligung mit dem Entnahmemaß entnommen werden. Weitere Infos gibt’s unter www.freizeitanlage.at.

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