3-G am Arbeitsplatz
Unternehmer und Arbeitnehmer sind "not amused"
Auch heimische Unternehmen stellt die neue Verordnung vor Probleme.
LAVANTTAL. Seit 1. November gilt in Österreich die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Nur wer negativ getestet, genesen oder geimpft ist, darf zur Arbeit erscheinen. Der 3G-Nachweis muss vom Mitarbeiter immer mitgeführt werden. Die Regel gilt überall dort, wo der Mitarbeiter in Kontakt mit anderen Menschen kommen kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Arbeitnehmern, die sich nicht an die 3-G-Regel halten, drohen Strafen bis zu 500 Euro, für den Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Das Gesundheitsministerium hat auch eine Verschärfung der 3-G-Regel auf 2,5 G in Aussicht gestellt, dann gelten Antigen-Tests nicht mehr, sondern ausschließlich PCR-Tests. Für Unternehmer bedeutet die Verordnung vor allem einen zusätzlichen Aufwand, das Verständnis unter den Angestellten ist nicht immer gegeben.
Widersprüchlich
Im Himmelberger Zeughammerwerk in Zellach sind aktuell 39 Mitarbeiter beschäftigt. Schon vor der Maßnahmenverordnung gab es in dem Traditionsbetrieb ein Schutzkonzept. So mussten sich ungeimpfte Mitarbeiter regelmäßig testen und es herrschte Maskenpflicht, wenn sich Angestellte untereinander unterhielten. Mit Bekanntwerden der 3-G-Regel stand das Unternehmen vor neuen Herausforderungen. „Einerseits wird der Arbeitgeber durch die Gesundheitsbehörde kontrolliert und ihm drohen Strafen, wenn seine Mitarbeiter ohne 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz erscheinen. Andererseits darf aber keine lückenlose Kontrolle oder eine Erstellung einer Liste über das Vorliegen eines gültigen 3-G-Nachweises ohne Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters erfolgen und es drohen sogar arbeitsrechtliche Klagen“, meint Lisa Marie Müller, Assistentin der Geschäftsführung.
Fehlende Akzeptanz
Über die 3G-Regel wurden die Mitarbeiter mündlich informiert: „Der Großteil – da genesen oder geimpft – hat es nur kopfschüttelnd hingenommen. Mit den Mitarbeitern, die ungeimpft sind, gab es persönliche Gespräche. Sie waren entrüstet, dass nur sie sich quasi tagtäglich testen müssen, da ja auch geimpfte oder genesene Personen mit Corona infiziert werden können“, erklärt Müller. Auch dass die Tests in der Freizeit gemacht werden müssen, sorgte für Unruhe unter den Bediensteten. Es folgten Einzelgespräche und ein Informationsschreiben inklusive einer Zustimmungserklärung. Personenbezogene Daten der 3-G-Nachweise werden nach Ablauf vernichtet. Müller: „Dennoch ist es enorm schwierig, eine Akzeptanz der Mitarbeiter für dieses Thema zu erzielen.“
Probleme für Slowenen
Bei der PMS Elektro- und Automationstechnik fürchtet man sich unterdessen vor einer etwaigen 2,5-G-Regel. Der Grund: Rund 30 der 480 Mitarbeiter kommt aus Slowenien – und dort sind PCR-Tests bereits kostenpflichtig. „Das würde für unsere slowenischen Mitarbeiter einen enormen Aufwand bedeuten“, erklärt Christian Puggl, HSEQ-Manager. Die 3-G-Regel wird stichprobenartig kontrolliert. Aus einer Liste mit allen Mitarbeitern werden zweimal wöchentlich sieben Personen ausgefordert, ihren Nachweis zu übermitteln. „Lokal geltende Regeln, welche dem Föderalismus geschuldet sind, erschweren Unternehmen zusätzlich eine einheitliche Linie und Vorgehensweisen festzulegen. Zudem ändern sich die Vorgaben in zunehmend kürzeren Abständen, was das Ausarbeiten von Maßnahmen und Vorgaben erheblich erschwert“, so Puggl. Der interne Koordinierungsaufwand sei mittlerweile beträchtlich.
Firmeneigene Teststtraße
Bei der Firma Schwing in St. Stefan hat die Einführung der 3-G-Regel laut Geschäftsführer Horst Jöbstl ohne größere Probleme funktioniert, wohl auch aufgrund der firmeninternen Teststraße, bei der sich die Mitarbeiter von Montag bis Freitag kostenlos Antigentestes unterziehen können. Eine etwaige 2,5-G-Regel, bei der nur noch PCR-Tests gültig wären, könnte allerdings zu einem Problem werden. Jöbstl: „Die Frage ist, ob PCR-Tests in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden können. Das ist aus meiner Sicht momentan nicht der Fall. Aus diesem Grund fordert auch die Industriellenvereinigung, dass zumindest die behördlichen Antigentests am Arbeitsplatz weiterhin gültig sein sollen.“
Entwicklung besorgniserregend
Die Entwicklung der Coronazahlen ist für Jöbstl Grund zur Besorgnis: „Und zwar nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch wirtschaftlicher Sicht. Wenn wir wieder als Risikoland tituliert werden und Reisebeschränkungen kommen sollten, dann schädigt uns das als Wirtschaftsstandort. Wir müssen unbedingt die Impfquote erhöhen.“ Das Maschinenbauunternehmen Schwing ist mit rund 500 Mitarbeitern einer der wichtigsten Arbeitgeber im Bezirk.
Stichproben
Auch Mondi Frantschach gehört mit rund 450 Mitarbeitern zu den Top-Unternehmen im Tal. . Geschäftsführer Gottfried Joham: „Die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz wird bei uns gemäß Verordnung stichprobenartig durch die Vorgesetzten kontrolliert.“ Aufzeichnungen über den 3-G-Status werden nicht geführt, daher könne man auch keine Auskunft über die Anzahl der geimpften Mitarbeiter geben. Joham: „Der zusätzliche Aufwand beschränkt sich auf die täglichen Stichprobenkontrollen, Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen.“ Für Besucher und Mitarbeiter externer Firmen gilt die 3G-Regelung bei Mondi Frantschach bereits seit September. Hier erfolgt die Kontrolle im Rahmen der Anmeldung am Haupteingang.
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