Am 27. Juli
Schüsselwiese im Augarten öffnet nach Sanierung wieder

- Die Arbeiten auf der Schüsselwiese im Augarten sind jetzt abgeschlossen.
- Foto: Marlene Graupner/MeinBezirk
- hochgeladen von Marlene Graupner
Die Sanierung der Schüsselwiese im Augarten ist jetzt abgeschlossen. Die Liegewiesen im Augarten stehen ab Sonntag, 27. Juli, den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern wieder zur Verfügung.
WIEN/LEOPOLDSTADT/BRIGITTENAU. Gute Nachrichten für alle, die gerne im Grünen entspannen: Die monatelang gesperrte Schüsselwiese im Augarten werden nun offiziell wieder freigegeben. Das bestätigen die Österreichischen Bundesgärten. Damit ist eine der beliebtesten Liegewiesen der barocken Gartenanlage ab Sonntag, 27. Juli, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Wiese links vom Flakturm war mehrere Monate lang mit einem Zaun abgesperrt. Der Grund dafür waren umfassende Sanierungsarbeiten: Der stark beanspruchte Rasen wurde erneuert, um eine widerstandsfähige und pflegeleichte Grasnarbe zu schaffen. Das Ziel war es, die Grünfläche langfristig zu erhalten und zugleich dem historischen Erscheinungsbild der Anlage gerecht zu werden.
Historisches Gartendenkmal
Bereits im Herbst 2023 war die Schüsselwiese rechts vom Flakturm ebenfalls zu Sanierungszwecken gesperrt worden. Kurz darauf begannen auch auf der linken Seite die Arbeiten, die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.

- Der Augarten ist die älteste noch erhaltene barocke Gartenanlage Wiens.
- Foto: Marlene Graupner/MeinBezirk
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Der Augarten ist ein historischer Garten aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Er ist die älteste noch erhaltene barocke Anlage Wiens. Seit 1918 ist der Augarten im Besitz der Republik Österreich. Er umfasst eine Fläche von rund 54 Hektar und ist öffentlich zugänglich.
Seit April 2000 steht er als erster Garten des Landes unter Denkmalschutz. Damit ist nicht nur ein dauerhafter Schutz vor Verbauung und Zerstückelung gewährleistet: Auch für die Pflege und Erhaltung gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Arbeiten wie jene an der Schüsselwiese müssen mit besonderer Rücksicht auf das kulturelle Erbe erfolgen.
Ruhe statt Rummel
Die Schüsselwiese ist als Liegewiese konzipiert und steht der Öffentlichkeit ausdrücklich zur ruhigen Erholung zur Verfügung. Das Betreten des Rasens zum Sonnen, Lesen oder Entspannen ist somit erlaubt. Aktivitäten wie Großveranstaltungen, Fußballspielen, Radfahren oder das Ausführen von Hunden sind hingegen nicht gestattet.
Die Bundesgärten betonen: Der Augarten soll – anders als viele innerstädtische Parks, die zunehmend mit Sportanlagen oder Spielgeräten ausgestattet werden – ein Ort der Ruhe bleiben. Die Blumen, Alleen und weitläufigen Wiesen sollen Menschen jedes Alters der Erholung dienen.
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