Klagen nach dem Wildsaumassaker
Promis sollen in einem Gehege in Kaumberg ein Gemetzel angerichtet haben - jetzt wird ermittelt.
KAUMBERG. Eine erlauchte Jagdgesellschaft, angeführt von NÖ Landesjägermeister Josef Pröll, soll im vergangenen Winter im Wildgatter "Scheiberhof" das Feuer auf 500 Wildsäue eröffnet und mehr als 80 Tiere erlegt haben.
Gäste der illustren Gesellschaft sollen unter anderem Alt-Landesjägermeister Christian Konrad, der Lobby-Graf Alfons Mensdorff-Pouilly und hochrangige Banker gewesen sein.
"Die Tiere im Gatter waren zahm, haben uns aus Futterkübeln gefressen", kann Matthias Mitterböck aus Kaumberg die Tragödie nicht fassen.
Einige Tiere sollen dabei nur "angefleckt" worden, das heißt angeschossen, und Tage später verendet sein. Wobei die Wildtiere tagelang leiden müssen.
Nun hat ein benachbarter Jäger und Landwirt auch Disziplinaranzeige wegen unweidmännischen Verhaltens beim Landesjagdverband eingereicht.
Und zwar gleich gegen drei hochrangige Mitglieder: Gegen den Niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll, Alt-Landesjägermeister Christian Konrad und den Generalsekretär der Landesjagdverbände Peter Lebersorger.
Bei Erfolg der Anzeige könnte ihnen der Entzug der Jagdkarte drohen.
Es herrschen in dem Jagdgatter angeblich Zustände, die weder tierethisch noch ökologisch verantwortbar sind.
Die in Kaumberg gängige Jagdpraxis soll nicht dem Gebot der Weidgerechtigkeit entsprechen. Schwarzwild, das gehetzt und aus dem Wurf schäumend entlang des Zaunes flüchtet, wird von Jagdteilnehmern auf Jagdständen angeblich nahe am Zaun „abgeknallt“.
Im Jahr 2011 wurde Schwarzwild krank. Offensichtlich erfolgte eine Infektion mit der Räude. Ursache war wiederum der enorm hohe Wildbestand. Vermutlich wurden dem Wild Medikamente verabreicht, um es gegen die Räude und andere Krankheiten zu immunisieren.
Auf Nachfrage der Bezirksblätter teilte Peter Lebersorger, Geschäftsführer des Niederösterreichischen Landesjagdverbands, mit, dass Josef Pröll die Vorwürfe auf das Schärfste zurückweise.
Laut Pröll sei es "im Zuge der angesprochenen Jagd zu keiner tierquälerischen Handlung gekommen".
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
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