Angeklagter aus dem Bezirk Lilienfeld
Koksdealer geriet an verdeckten Ermittler
Nachdem ein 32-Jähriger aus dem Bezirk Lilienfeld ein Kilo Kokain an einen verdeckten Ermittler in St. Pölten verkaufen wollte, war Endstation für den vorbestraften Dealer. Beim Prozess am Landesgericht hüllte er sich weitgehend in Schweigen, erklärte sich jedoch zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer schuldig.
REGION. Demnach war der, zuletzt arbeitslose Mann mit dem BMW X16 seines Vaters unterwegs, um Drogen an seine Abnehmer gewinnbringend zu verkaufen. Auf Zetteln notierte er Beträge, die er ab dem Sommer 2020 kassiert oder noch einzutreiben hatte. Nach dem gescheiterten Deal mit dem Ermittler im Oktober stellten Beamte im Zuge einer Hausdurchsuchung noch weitere 400 Gramm Kokain, sowie mehr als zehn Kilo Cannabiskraut sicher.
Schuldbekenntnis
„Eine beträchtliche Menge“, so Fischer, die darüber hinaus von hervorragender Qualität gewesen sei. Dem widersprach Verteidiger Peter Philipp und meinte, dass es sich höchstens um „gute Qualität“ gehandelt habe, was für das Strafmaß von Bedeutung ist. Fischer forderte jedenfalls eine strenge Bestrafung und verwies auf das Strafmaß von ein bis 15 Jahren Haft.
„Mein Mandant bekennt sich vollinhaltlich schuldig“, so Philipp. Er bereue zutiefst, sei aber leider selbst süchtig, relativierte der Anwalt die Schuld des 32-Jährigen, der seinerseits auf Fragen von Richter Slawomir Wiaderek nicht eingehen wollte. „Ich bereue aufrichtig, möchte aber nicht mehr dazu sagen“, so die Verantwortung des Beschuldigten. So blieben nicht nur Herkunft der Drogen und deren Abnehmer im Dunkeln, auch zu mehreren Rechnungen für kostspielige Gucci-Produkte und dem Verbleib des Geldes aus dem Drogenverkauf erhielt Wiaderek keine aufschlussreiche Antwort.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat verurteilte den Dealer im Sinne der Anklage, wobei er mit einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren doch relativ glimpflich davonkam, wie selbst sein Verteidiger zugab. Ergänzt wurde die Strafe durch den Wertersatzverfall in Höhe von 6.000 Euro, der dem errechneten Gewinn aus dem Drogenverkauf entspricht. Seitens des Staatsanwalts ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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