Urteil nicht rechtskräftig
Pflegerin warf Hund über Balkon

Die Angeklagte | Foto: Probst
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BEZIRK LILIENFELD. Als „Erziehungsmaßnahme“ bezeichnete eine rumänische Pflegehilfe ihre Aktion, die sie nun wegen Tierquälerei vor Gericht brachte, wo sich die 35-Jährige schuldig bekannte und mit den Worten: „Das mach ich nie wieder!“ bei Richter Slawomir Wiaderek für das milde Urteil bedankte.

Streit unter Hunden

Die Rumänin war im Dezember 2017 bei einer Familie im Bezirk Lilienfeld als Pflegerin beschäftigt. Ihr eigener Hund, den sie mitgebracht hatte, verstand sich nicht mit dem kleinen Mischling der Familie. Es kam zu Zwischenfällen und als die Rumänin einschreiten wollte, versteckte sich der Revierverteidiger unter dem Bett. Sie holte ihn hervor, ging mit ihm auf den Balkon und warf ihn aus zweieinhalb Metern hinunter, wobei sich das Tier den linken Vorderlauf verletzte.

"Schon mal gemacht"

„Das ist aber keine Katze!“, meinte der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien und wies damit darauf hin, dass Stubentiger bei Sprüngen aus dieser Höhe üblicherweise keine Verletzungen davontragen. „Na ja, es waren eh 30 cm Schnee“, erklärte die Angeklagte und ergänzte: „Das hab ich schon einmal mit ihm gemacht, aber da ist nichts passiert!“ Auf die Frage des Richters nach dem Wann und dem Warum gab sie an: „Einige Tage vorher. Er war so laut und hat gebellt!“

Bewährungsstrafe

Bien ergriff daraufhin die Initiative und dehnte den Strafantrag wegen versuchter Tierquälerei aus. Gleichzeitig wies er auf die Unbescholtenheit und das überschießende Geständnis der 35-Jährigen als Strafmilderung hin. Wiaderek verurteilte die Pflegerin schließlich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monate mit dreijähriger Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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