Prozess nach Alk-Unfall mit zwei Schwerverletzten
BEZIRK LILIENFELD. „Ich werde oft in der Nacht munter und dann seh´ ich die beiden da liegen“, so ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Lilienfeld, der am Landesgericht St. Pölten die Verantwortung für einen Verkehrsunfall Ende September 2019 übernahm, bei dem zwei Menschen schwer verletzt wurden.
„Das ist ein Wahnsinn“
Am späten Abend kam der bislang unbescholtene Fahrzeuglenker zu einer Kreuzung in Traisen und bog nach links ab. „In dem Moment hat´s einen Kracher gemacht“, schilderte der Angeklagte. Erst als er sein Fahrzeug verlassen hatte, registrierte er, dass er ein von rechts kommendes Moped vollkommen übersehen hatte. „Das ist eigentlich ein Wahnsinn“, so Richter Andreas Beneder, zumal der Scheinwerfer des Zweirades laut Zeugen eingeschaltet und die Sicht auf der geraden Strecke nicht eingeschränkt war.
1,8 Promille im Blut
Erklären könne man diese grobe Fahrlässigkeit nur durch den Alkoholkonsum des 41-Jährigen, der zuvor mehrere Bier konsumiert und sich danach mit mindestens 1,8 Promille hinters Lenkrad setzte, so der Richter, der penibel die Vorgeschichte hinterfragte. Er habe ursprünglich nicht selbst nach Hause fahren wollen, so der Beschuldigte. Da seine Lebensgefährtin ihn aber nicht abholen konnte und es in Traisen ein Problem sei, ein Taxi zu bekommen, stieg er in sein Fahrzeug.
„Ich hab zu spät gesehen, dass er herauskommt“, so der 18-jährige Mopedlenker, dessen am Rücksitz mitfahrende 20-Jährige noch dazu keinen Helm aufhatte. Während die junge Frau noch relativ glimpflich mit einem Halswirbelbruch, Hirn- und Schädelprellung, sowie ausgeschlagenen Zähnen davonkam und bereits nach zwei Tagen das Krankenhaus wieder verlassen konnte, laboriert der Lehrling noch heute an den Folgen des Unfalles, bei dem er unter anderem mehrere Wirbelbrüche, einen Oberschenkelhalsbruch und einen Riss in der Niere davontrug.
Diesbezüglich erhielt der 18-Jährige vorerst 10.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz für den Totalschaden seines Mopeds von der Versicherung, die ihre Regressforderung mit 900 Euro monatlich vom Beschuldigten zurückholt.
Versprechen
Darüber hinausgehende Forderungen der Opfer akzeptierte Verteidiger Peter Eigenthaler vorerst nur in Höhe von je 500 Euro. Gleichzeitig betonte er, dass bei der Strafbemessung die überwiegenden Milderungsgründe zu berücksichtigen seien. „Er wird, hat er mir versprochen, nie wieder alkoholisiert ein Fahrzeug lenken“, so der Anwalt.Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilte Beneder den Angeklagten zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 240 Tagessätzen zu je 25 Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), sowie zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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