Arbeitsrecht
Arbeiterkammer: den Urlaub nicht ausbezahlt
Ein Arbeitskräfteüberlasser hat einer 20-jährigen Dienstnehmerin rückwirkend im Krankenstand eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses untergejubelt, um sich die gesetzlich vorgeschriebene Ausleistungszahlung zu ersparen.
LILIENFELD. "Aber das war noch nicht der Frechheit letzter Akt. Bei der Endabrechnung wurden die erworbenen sechs Tage Urlaub ebenfalls unter dem Tisch gekehrt", berichtet AK-Bezirksstellenleiter Burkhard Eberl. Nachdem die Bezirksstelle Lilienfeld beim Arbeitgeber schriftlich interveniert hatte, wurden die offenen Ansprüche in Höhe von knapp 600 Euro brutto rasch beglichen und als Irrtum hingestellt. Da im Vorfeld jedoch jedoch nicht bewiesen werden konnte, dasss die Unterschrift durch Vortäuschen falscher Tatsachen erschlichen wurde, konnte das Unternehmen die Krankenstandkosten an den Sozialversicherungsträger abwälzen.
"Diese Praktiken sogenannter Leiharbeitsfirmen im Zusammenhang mit Abmeldung im Krankenstand sind schon uns schon lange bekannt. Leider achten die Dienstnehmer viel zu wenig auf die massiven finanziellen Nachteile bei rückwirkenden Lösungen und lassen sich allzu leicht täuschen",
sagt Eberl. Mit den Worten "Du hast keinen finanziellen Schaden und wenn du gesund bist, kannst du jederzeit wieder bei uns anfangen" werden viele Dienstnehmer einfach in die Irre geführt. "Ein massiver Schaden für unser Sozialsystem und außerdem alles andere als ein Kavaliersdelikt" so Eberl verärgert. Daher kostenlos bei der AK informieren, bevor man einer einvernehmlichen Auflösung zustimmt.
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