Kastrationspflicht und Leinenzwang
BEZIRK LILIENFELD (mg). Seit dem 1. April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit den vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir fragten nach, welche Regeln gelten und was die Lilienfelder von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb halten.
Einsichtige Landwirte
Traisens Tierärztin Dr. Ulrike Hirtl erkennt nicht erst seit dem 1. April eine Veränderung: "Vor zehn Jahren war es noch die absolute Ausnahme, wenn ein Landwirt zur mir kam und ein Katzerl kastrieren lassen wollte. Inzwischen hat sich das geändert. Viele Bauern haben lieber drei gesunde, kastrierte und geimpfte Katzen am Hof als viele kranke Tiere. Kastrierte Stubentiger würden zudem länger leben, da sie weniger herumstreunen und nicht so anfällig auf Infektionen seien, weiß die Expertin. Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind nur noch Katzen, die zur kontrollierten Zucht eingesetzt werden.
Leine und Maulkorb
Bei den Hunden gibt es je nach Rasse große Unterschiede. "Grundsätzlich müssen alle Hunde an öffentlichen Plätzen im Ortsgebiet, an Schulen, Siedlungen, Parkanlagen und Öffis mit Leine oder Maulkorb geführt werden. Hunde der Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential wie etwa Rottweiler, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie auffällige Hunde, die beispielsweise bereits jemanden gebissen haben, sind dort mit Leine und Maulkorb zu führen", weiß Lilienfelds Amtstierarzt Dr. Andreas Fallmann. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist zudem vom Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.
Seit 1. April müssen Katzen mit regelmäßigem Ausgang kastriert werden. Dies gilt auch für jene in bäuerlicher Haltung. Hundebesitzer müssen sich an die Leinen-, und Maulkorbpflicht an öffentlichen Plätzen halten, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner entsorgen und die Hundesteuer entrichten. Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu gelten als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.