Steuern sparen in Linz-Land
Ratschlag ist bares Geld wert

Mit ein paar Handgriffen Geld vom Finanzamt zurückholen. Etwa ein Viertel der Österreicher verzichtet noch immer darauf. | Foto: zestmarina/panthermedia
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  • Mit ein paar Handgriffen Geld vom Finanzamt zurückholen. Etwa ein Viertel der Österreicher verzichtet noch immer darauf.
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Wer Steuern sparen will, sollte jetzt aktiv werden. Arbeiterkammer und Steuerberater geben Tipps.

LINZ-LAND. Egal, ob bei Wohnen, Grundnahrungsmitteln oder Energie: Für Haushalte sowie Wirtschaft ziehen die Preise deutlich an. Steuern sparen bedeutet – noch mehr als in den letzten Jahren – bares Geld. „Das Wichtigste ist, dass man die Arbeitnehmerveranlagung überhaupt macht. Fehler passieren manchmal beim Familienbonus. Oft wollen beide Ehepartner den Familienbonus zu 100 Prozent berücksichtigen. Das Finanzamt teilt in solchen Fällen den Familienbonus je zur Hälfte auf beide Elternteile auf“, erklärt Friedrich Lehner. Der aus St. Marien stammende Steuerberater ist Partner der Aschauer & Rachbauer OG, Steuerberatungsgesellschaft in der Stadt Leonding. 

Friedrich Lehner von Aschauer & Rachbauer aus Leonding. | Foto: A&R
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Neu auf die Arbeitnehmer zukommen sieht der Steuerexperte die ökosoziale Steuerreform: „Ab Juli 2022 sinkt in der zweiten Steuerstufe – zwischen 18.000 und 31.000 Euro – der Steuersatz von 35 auf 30 Prozent. Mit einem Einkommen von mehr als 31.000 Euro jährlich beträgt die Steuerersparnis 325 Euro.“ Den größten Beratungsbedarf hat das Team bei Aschauer & Rachbauer derzeit bei den Corona-Hilfen – Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus. Lehner: „Außerdem sind in manchen Branchen viele Mitarbeiter aktuell immer noch in Kurzarbeit.“ Das gesamte Interview mit dem Finanzprofi aus Leonding findet man hier.

Interessenvertretung hilft

Heiß laufen auch die Telefone der Arbeiterkammer Linz-Land in Sachen Beratung. „Noch nie suchten so viele Menschen Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer Linz-Land, wie in den letzten Jahren“, so AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner.

Auch bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer gehört die Arbeitnehmerveranlagung zu den häufigst nachgefragten Themen. Andreas Stangl, der aus Leonding stammende Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, rät, „diese nicht vor März einzubringen. Erst dann sollten wirklich alle Meldungen über Bezüge des Vorjahres beim Finanzamt eingelangt sein." Nachdem in der Vergangenheit Fragen zu Familienbonus, Krankheitskosten und berufsbedingten Ausgaben im Fokus gestanden sind, dreht sich heuer viel um das Thema Homeoffice. "Zwar wird die Homeoffice-Pauschale bereits automatisch berücksichtigt, über die Pauschale hinausgehende Ausgaben müssen jedoch separat eingegeben werden", erklären die AK-Experten. Sie weisen auch auf die Möglichkeit hin, ergonomisches Büromobiliar von der Steuer abzusetzen.

Tipps zum Steuernsparen

Familienbonus Plus: ersetzt seit 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Dieser beträgt 125 Euro monatlich.

Alleinerzieherabsetzbetrag: Gibt es für Mütter oder Väter, die Familienbeihilfe be­zie-
h­en und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben.

Werbungskosten absetzen: Gewerkschaftsbeiträge, Pendlerpauschale bis zu Fachliteratur kann jeder Arbeitnehmer steuerlich geltend machen.

Pendlereuro: Personen, die einen Anspruch auf Pendlerpauschale haben, erhalten auch einen Pendlereuro. Dieser wird am Jahresende berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“ multipliziert wird.

Kirchenbeitrag: Ist bis zu einer Höchstgrenze von 400 Euro von der Steuer absetzbar. Die Kirchenbeiträge werden automatisch dem Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr selbst eingetragen werden.

Lebensversicherungen: Sind nur dann absetzbar, wenn es sich um reine Ablebensversicherungen handelt oder eine auf Lebensdauer ausbezahlte Rente vereinbart ist. Voraussetzung: Die Versicherung wurde vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen.

• Taxikosten:
Bis zu 153 Euro im Monat können Gehbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent und Blinde bzw. Schwerstsehbehinderte geltend machen.

• Wohnraumsanierung: bis zu einem Betrag von 2.920 Euro jährlich absetzbar.

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