Ein langer Weg
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im Artikel sieben des Bundesverfassungsgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden verpflichten sich im selben Absatz zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Was vor dem Gesetz gilt, ist in vielen Bereichen jedoch noch nicht verankert.
Zwar leisten Frauen heute ebensoviel wie ihre männlichen Kollegen, verdienen aber immer noch bis zu einem Drittel weniger. Sie arbeiten häufig in Teilzeit und haben nach der Karenz oft Schwierigkeiten, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen.
Der Frauentag hat also nichts an seiner Brisanz verloren – auch in Linz, das zumindest versucht, mit einer eigenen Frauenstadträtin und einem Frauenbüro positive Akzente zu setzen. Bis zur völligen Gleichstellung werden aber noch viele kleine und große Schritte auf einem langen Weg notwendig sein.
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