Nach Anrainer-Beschwerden
Gericht bewilligt Bau des LASK-Stadions unter Auflagen
Nach Anrainerbeschwerden gab das Landesverwaltungsgericht mit Mittwoch grünes Licht für den Bau der neuen LASK-Arena auf der Linzer Gugl.
LINZ. Lärm, Luft und Licht der neuen LASK-Arena würden die Anrainer auf der Gugl in ihren Nachbarrechten verletzen – mit dieser Beschwerde wandten sich Bewohner am Froschberg an das Landesverwaltungsgericht (LvG). Das Gericht schrieb nach Prüfung der Verfahrensunterlagen, Anhörung von Sachverständigen und einer mündlichen Verhandlung am Dienstag zwei Auflagen für die Fassadenbeleuchtung sowie die Flutlichtanlage des neuen LASK-Stadions vor,
Neue Flutlichtanlage
Durch eine neue Flutlichtanlage unter dem Stadiondach sowie die neu geplante Flutlichtanlage am Trainingsplatz ergebe sich nun "eine Verbesserung der lichttechnischen Situation (Blendung) für die Nachbarn", argumentiert das LvG. "Durch die Verwirklichung des Bauvorhabens kommt es auf den Liegenschaften der beschwerdeführenden Nachbarn außerdem zu keinen Überschreitungen der gültigen Grenzwerte für Luftschadstoffe, wie seitens der Sachverständigen nachvollziehbar und schlüssig ausgeführt wurde", heißt es in einer Aussendung des Gerichts.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig
Die Anrainer-Beschwerde, nachdem auf der Gugl keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei, gab das Gericht nicht statt. Begrüdung dafür: Es handle sich um keinen Neubau, sondern um einen Um- und Zubau. Den genaue Wortlaut der Entscheidung finden Sie hier.
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