Diversion
Glaubwürdige Gattin "rettete" Angeklagten in Linzer Betrugsprozess
Ein kurioser Fall beschäftigte am Freitag das Landesgericht Linz. Einem 78-Jährigen wurde vorgeworfen seine 96-jährige Tante gewerbsmäßig betrogen zu haben. Gerettet hat ihn schließlich die Aussage seine Frau.
LINZ. Mit einer Diversion endete am Freitag ein Prozess gegen einen 78-Jährigen vor dem Landesgericht Linz. Dem Kärntner wurde gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, nachdem dieser – so die Anklage – mehrmals versucht haben soll, seiner hochbetagten Tante Vermögen zu entwenden.
Vollmacht wurde nicht akzeptiert
Laut Anklage hatte er die in einem Linzer Pflegeheim lebende 96-Jährige eine Vollmacht unterschreiben lassen, wonach sie ihn ermächtigte, ihn auch bei Geldangelegenheiten zu vertreten. Die Vollmacht wurde von der Bank jedoch im Jänner diesen Jahres nicht akzeptiert, ebensowenig eine zweite, die der Angeklagte daraufhin unterzeichnen ließ. Stattdessen suchten die Kundenbetreuer die Tante rund eine Woche später im Pflegeheim auf, wo es zu einem Zusammentreffen mit dem Angeklagten, seiner Frau und seinem Notar gekommen ist.
Unterschiedliche Aussagen
Über Abfolge und Inhalt der Gespräche gab es bei der Hauptverhandlung unterschiedliche Aussagen. Für den Richter war aber klar, dass der Angeklagte spätestens ab diesem Zeitpunkt gewusst hat, dass er nicht berechtigt war, über Vermögenswerte der Tante zu verfügen, da diese eine "Erwachsenenvertretung" (früher Sachwalterschaft genannt) bekommen würde. Trotzdem versuchte er laut Anklage danach noch dreimal Geld zu bekommen, mittels Überweisung sowie einer Sparbuchauflösung.
Angeklagter erbte alles
Kurioses Detail: Der Kärntner war ohnehin Alleinerbe der mittlerweile verstorbenen Frau. "Haben Sie es nicht erwarten können?", fragte ihn der Richter deshalb auch. Der Angeklagte war sich jedoch bis zum Schluss keiner Schuld bewusst. Er argumentierte, dass geplant war, die Tante zu sich nach Kärnten zu holen und er sein Haus deshalb barrierefrei umbauen hat lassen. Die Kosten dafür wollte die Tante übernehmen. Ob ihm die Schöffen das abgenommen hätten, werden wir aber nie erfahren, denn die Aussage der Frau des Angeklagten brachte die Wende im Prozess. Sie konnte dem Richter glaubhaft vermitteln, dass zumindest einer der drei, nach dem Aufeinandertreffen im Pflegeheim getätigten, Versuche Geld zu bekommen rechtens war. Denn das Losungswortsparbuch, dass der Angeklagte auflösen wollte, hatte die Tante ihr selbst bei einem Besuch 2020 geschenkt und auch das Losungswort verraten.
Kein Schaden entstanden
Weil somit nach dem Treffen im Pflegeheim nur mehr zwei mögliche Vorfälle übrig blieben und Gewerbsmäßigkeit wegfiel, schlug der Richter einen außergerichtlichen Tatausgleich vor. Auch war kein Schaden entstanden, da der Angeklagte kraft Testament nun ohnehin im Besitz des Vermögens der Tante war. Nach kurzer Beratung willigten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte ein. Der ansonsten unbescholtene Kärntner musste 2.000 Euro Strafe plus 200 Euro Prozesskosten zahlen, entging aber einer Vorstrafe. Diesen glücklichen Ausgang hat er der Glaubwürdigkeit seiner Frau zu verdanken.
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