Jugendschutz: Bleibt alles anders
Voraussichtlich mit September tritt die Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes in Kraft.
OÖ (ok). Bleibt alles anders, so das Fazit für die Novelle des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes. Die vor Monaten noch diskutierte Verlängerung der Ausgehzeiten kommt nicht. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre müssen bis 22 Uhr zuhause sein. Zwischen 14- bis 16-Jährige dürfen bis Mitternacht alleine unterwegs sein. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gelten beispielsweise Ausgehzeiten bis 23 bzw. ein Uhr. In Begleitung der Eltern dürfen Kinder und Jugendliche immer unterwegs sein. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst 2013 in Kraft. Jugendschutz wird in Österreich von den Landtagen geregelt.
Neu im Jugendschutzgesetz sind Anregungen für den vernünftigen Umgang mit Social Media und dem Internet generell. Zudem gibt es dann Möglichkeiten für Testkäufe. Jugendorganisationen können im Auftrag der Landesregierung beispielsweise 13-Jährige zum Supermarkt für eine Flasche Wein schicken. Erhält der Jugendliche verbotenerweise den Wein, gibt´s beim ersten Mal eine Belehrung bzw. Verwarnung. Beim zweiten Verstoß kommt es zu einer Verwaltungsstrafe. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Trafikanten beim Verkauf von Rauchwaren. Diese Testkäufe sind beispielsweise in Vorarlberg schon erlaubt. "Wir wollen das Bewusstsein schärfen", so ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer.
Über die gesetzlichen Bestimmungen sind die Oberösterreicher laut IMAS-Umfrage gut informiert. 81 Prozent der Befragten kennen die aktuellen Regelungen, die es vor allem Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren erlauben, sich bis Mitternacht an allgemeinen öffentlichen Plätzen aufzuhalten, und Jugendlichen unter 14 Jahren erlauben, bis 22 Uhr auszubleiben. 21 Prozent der Befragten sind sehr, 47 Prozent eher zufrieden, in Summe also sind rund zwei Drittel der Befragten mit den aktuellen Regelungen zufrieden. 18 Prozent der Befragten sind wiederum „eher nicht“ und elf Prozent „überhaupt“ nicht zufrieden mit den derzeitigen Regelungen.
Der Zeitplan fürs Jugendschutzgesetz: Am Mittwoch, 8. Mai, wird der Entwurf im Ausschuss (Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) beschlossen. In der Landtagssitzung am Donnerstag, 16. Mai, wird das Gesetz beschlossen. Stelzer: "Ich gehe von einem einstimmigen Beschluss aus." Nach Kundmachung und dreimonatiger Frist tritt es voraussichtlich mit September 2013 in Kraft. Das Jugendschutzgesetz gilt für fünf Jahre. "Die Lebenswelten der Jugendlichen ändern sich so schnell. Deshalb die geringe Dauer von fünf Jahren."
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