Waffenkäufe nehmen heuer deutlich zu

Foto: Panthermedia.net/jordan

OÖ (pfa). Schon jetzt wurden auf den Bezirkshauptmannschaften genauso viele neue Waffenbesitzkarten ausgestellt wie im gesamten vergangenen Jahr, nämlich 886. Besonders hohe Steigerungen verzeichnen die Bezirke Braunau, Freistadt, Perg, Ried, Schärding, Urfahr-Umgebung und Wels-Land. Hier hat die Zahl der neuen Waffenbesitzkarten die Vorjahresdaten schon überflügelt.
Gleichzeitig verzeichnet der Waffenhandel größeren Absatz bei den sogenannten Hauswaffen, etwa Pfefferspray, Elektroschocker oder Verteidigungsfliten (Schrotflinten mit kurzem Lauf), für die man keine Waffenbesitzkarte braucht. Bei Letzteren gebe es derzeit sogar einen Engpass, sagt Thomas Ortner, Branchensprecher des Waffenhandels bei der Wirtschaftskammer OÖ. Man merke auch einen deutlichen Anstieg der Ansuchen um Waffenbesitzkarten – bei vielen Händlern kann man den Waffenführerschein machen. "Wir spüren eine Verunsicherung der Bevölkerung", so Ortner. Viele Kunden kämen ins Geschäft mit der Frage: "Was kann ich mir kaufen?" Vor allem zwei Themen seien vorherrschend: "Die Dämmerungseinbrüche und die Flüchtlinge."

Entwicklung wird beobachtet

In den Bezirkshauptmannschaften beobachtet man diese Entwicklung. "Ich finde die Steigerung nicht dramatisch, aber erkennbar", sagt Alois Hochedlinger, Bezirkshauptmann von Freistadt und Sicherheitssprecher der Bezirkshauptleutekonferenz. "Wenn diese Steigerung in den kommenden Jahren bleibt, werden wir das hinterfragen." Ein Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise kann Hochedlinger "nicht nachvollziehen". Langfristig gesehen habe sich die Zahl der Waffenpässe in OÖ stark verringert: von insgesamt 46.000 im Jahr 1997 auf 28.000 im Jahr 2014.

Hintergrund: Waffenbesitz in OÖ

Für den Besitz von Hauswaffen, wie Pfefferspray, Elektroschocker und Verteidigungsflinten (Schrotflinten mit kurzem Lauf) muss man 18 Jahre alt und es darf kein Waffenverbot von der Behörde verhängt sein. Vor dem Kauf muss eine dreitägige Abkühlphase eingehalten werden. Eine berechtigt zum Besitz von zwei Waffen. Dafür ist ein psychologisches Gutachten und ein Waffenführerschein notwendig. Die Waffe darf Haus und Grund nicht verlassen. Die Auflagen für den sind streng, denn er berechtigt das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit.

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