Häufig gestellte Fragen zur Parteienförderung in Oberösterreich

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Warum erhalten politische Parteien Parteiförderung?
Michael Mayrhofer: Parteien sind ein wesentliches Instrument des demokratischen Systems. "Parteiendemokratie" bedeutet nichts Negatives, sondern dass Interessen mithilfe von Parteien ausgeglichen und gebündelt werden. Diese können dann in das demokratische System einfließen. Parteien leisten wichtige Beiträge zur politischen Bildung und zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der staatlichen Willensbildung. Seriöse Parteienarbeit ist nicht billig. Die öffentliche Parteienförderung ermöglicht den Parteien ein autonomes Agieren ohne auf finanziell potente und damit einflussreiche Spender angewiesen zu sein – im Unterschied etwa zu den USA. Parteienförderung sollte auch den Einsatz anderer öffentlicher Mittel für Zwecke der Parteien hintanhalten. Sie stellt eine Chancengleichheit der politischen Parteien her, unabhängig davon, ob sie in ihrer Zielgruppe finanziell potente Spender hat oder nicht.

Oft wird die Höhe der Parteienförderung kritisiert. Ist sie gerechtfertigt?
Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Parteienförderung in Oberösterreich auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Parteien leisten für das Geld einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des demokratischen Systems. Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit dem Mitteleinsatz einer Partei unzufrieden sind, dann können sie das durch ihr Wahlrecht zum Ausdruck bringen.

Warum gibt es zusätzlich zur Parteienförderung noch eine Klubförderung?
Die Klubförderung ist eine Art Aufwandsentschädigung und dient dem Funktionieren des parlamentarischen Betriebs. Sie wird an die Landtagsklubs ausgeschüttet und darf auch nur für deren Arbeit verwendet werden – zum Beispiel zur Erhaltung des Klubsekretariats oder für Schulungen von Klubmitgliedern. Die Unterstützung der Klubs ist für ein Funktionieren des Landtags entscheidend. Die allgemeine Parteienförderung ist als genereller Zuschuss an die Parteien gedacht, damit sie am demokratischen Willensbildungsprozess mitwirken und ihre Aufgaben in der politischen Bildung bewältigen können. Sie steht den politischen Parteien zur freien Verfügung und wird maßgeblich für die Erhaltung der Parteiorganisation und für Wahlkämpfe eingesetzt.

Wonach richtet sich die Höhe von Parteienförderung und Klubförderung?
Die öffentliche Finanzierung von Parteien ist in Österreich beziehungsweise Oberösterreich gesetzlich geregelt. Das Bundesgesetz (Parteiengesetz 2012) gibt Rahmenbedingungen für die Länder vor – so zum Beispiel die maximale Höhe der Förderungen – ,überlässt den Bundesländern aber die konkrete Ausgestaltung. Der Berechnungsmodus ist in Oberösterreich für beide zu gewährenden Förderungen sehr ähnlich. Die Höhe hängt maßgeblich von der Anzahl der Mandate im Landtag ab. Bei der Parteienförderung ist darüber hinaus auch noch die Anzahl der Wahlberechtigten relevant. Fördergeber ist in beiden Fällen das Land Oberösterreich, im erstgenannten Fall entscheidet die Landesregierung, im zweiten Fall berechnet zunächst die Landtagsdirektion die Förderungshöhe. Im Streitfall entscheidet der Landtagspräsident.

Welche anderen Möglichkeiten haben Parteien, sich zu finanzieren?
Von diesen öffentlichen Geldern abgesehen, können sich politische Parteien durch jede erdenklich mögliche Art finanzieren. Sie müssen diese Einnahmen aber in einem Rechenschaftsbericht ausweisen. Dieser muss in sämtliche Einnahmen- und Ertragsarten gegliedert werden. Hier einige Beispiele: Mitgliedsbeiträge, Zahlungen von nahestehenden Organisationen, Erträge aus parteieigener wirtschaftlicher Tätigkeit, Erträge aus Unternehmensbeteiligungen, Spenden, Erträge aus Veranstaltungen, aus der Herstellung und dem Vertrieb von Druckschriften, Sachleistungen und Aufnahme von Krediten.

Müssen alle Parteispenden ausgewiesen werden?
Spenden ab einer Höhe von 3500 Euro innerhalb eines Jahres müssen unter Angabe von Namen und Anschrift des Spenders ausgewiesen werden. Ab einer Höhe von 50.000 Euro müssen sie an den Rechnungshofgemeldet werden. Keine Spenden dürfen politische Parteien beispielsweise annehmen von: parlamentarischen Klubs, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, gemeinnützigen Einrichtungen, Unternehmungen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist, ausländische Spenden von mehr als 2500 Euro, Barspenden von mehr als 2500 Euro, anonyme Spenden, die höher als 1000 Euro sind, und von Spendern, die der Partei deutlich machen, dass sie eine Gegenleistung oder einen Vorteil für ihre Spende haben wollen.

Welche Sparpotenziale gibt es für die Parteien, die wegen ihrer Mandatsverluste jetzt weniger Einnahmen haben?
Die Parteien können ihre Organisation schlanker aufstellen, zum Beispiel weniger oder kleinere Bezirksorganisationen schaffen und weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Zudem kann man die Wahlkämpfe billiger gestalten, etwa durch eine geringere Anzahl an Plakaten, weniger Inseraten und den Umstieg auf günstigere Medien. Einmaleffekte lassen sich auch durch den Verkauf von Parteieigentum (zum Beispiel Immobilien oder Unternehmen) erzielen.

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