Volksbefragung zum Westring
LVwG stellt Beschwerdeverfahren von Bürgerinitiative wegen Formalfehler ein

Im April 2023 erkannte der Magistrat Linz die eingereichten Unterschriften für eine Volksbefragung zum Westring nicht an. Die Bürgerinitiative Zukunft statt Autobahn-Bau" legte dagegen Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht stellte im Verfahren eine n Formalfehler auf Seiten der Bürgerinitiative fest. Damit wird sowohl die Beschwerde, als auch der ursprüngliche Antrag nichtig.   | Foto: Verkehrswende, jetzt!
  • Im April 2023 erkannte der Magistrat Linz die eingereichten Unterschriften für eine Volksbefragung zum Westring nicht an. Die Bürgerinitiative Zukunft statt Autobahn-Bau" legte dagegen Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht stellte im Verfahren eine n Formalfehler auf Seiten der Bürgerinitiative fest. Damit wird sowohl die Beschwerde, als auch der ursprüngliche Antrag nichtig.
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Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich stellte das Verfahren um die Beschwerde einer Bürger:innen-Gruppierung im Zusammenhang mit einer angestrebten Volksbefragung zum Westring-Ausbau aus formalen Gründen ein. Wie berichtet, erkannte zuvor der Magistrat einen Großteil der knapp 10.000 gesammelten Unterstützungserklärungen aus unterschiedlichen Gründen nicht an. Ein Formalfehler bei der Antragstellung, der nun während der Prüfung der Unterlagen aufgefallen wäre, mache laut Richter "eine Interpretation der übergebenen Unterstützungslisten" unmöglich. Die Initiator:innen der Volksbefragung fühlen sich durch dieses überraschende Urteil vor den Kopf gestoßen. Die eigentlichen Beschwerdegründe seien gar nicht behandelt worden.

LINZ.  "Nach einem Jahr Rechtsverfahren gibt es immer noch keine Klarheit vom LVwG hinsichtlich unsere eigentliche Beeinspruchung auf eine Nachreichung! Damit wird das Mandat von über 10.000 Menschen, die hier sich klar gegen die A26 ausgesprochen haben, weiterhin
seitens der Politik missachtet", so Christian Trübenbach, Obfrau-Stellvertreter des neuen
Vereins „Zukunft statt Autobahn-Bau - Nein zur A26 in Linz ".

Welcher juristische Fehler lag vor?

Die Sache ist kompliziert: Um eine Volksbefragung einzuleiten, gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen. Entweder als Privatperson oder als Bürger:innen-Initiative. Für Privatpersonen müssen vier Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde eine Unterstützungserklärung abgeben, ist der Antragsteller eine Bürgerinnen-Initiative, liegt die Hürde nur bei zwei Prozent. Im Fall der Westring-Gegner:innen wurde der Antrag als Privatperson gestellt. Nun war aber die auf den Unterschriftenlisten folgender Text vermerkt: 

Die unterzeichnenden Personen unterstützen eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative und eine vom Gemeinderat zu beschließende Volksbefragung gemäß §§ 68 und 69 Stadtstatut für die Landeshauptstadt Linz mit der Fragestellung.

Da formell beim Magistrat kein Antrag für eine Volksbefragung durch eine Bürger:innen-Initiative gestellt wurde, sondern jener durch eine Privatperson, stehen die gesammelten Unterschriften im Widerspruch zum gestellten Antrag und können deshalb nicht gewertet werden. Aus diesem Grund stellte das LVwG auch das Beschwerdeverfahren dagegen ein.

Eigentliche Beschwerdegründe nicht behandelt

Laut Trübenbach wäre dieser Text jedoch mit der Rechtsabteilung des Landes OÖ abgestimmt gewesen. Besonders ärgerlich findet er, dass es im Verfahren um die eigentlichen Beschwerdegründe – die Nichtanerkennung von Online-Unterschriften durch den Magistrat Linz – gar nicht ging. Dies sei jedoch geltendes Europäisches Recht und stünde über der Landesgesetzgebung. "Wir haben privat tausende Euro investiert, um direkte Demokratie für 10.000 Bürgerinnen zu ermöglichen und nun werden wir aufgrund eines formaljuristischen Fehlers mundtot gemacht", ärgert sich Trübenbach. Über das weitere Vorgehen wollen sich die Westring-Kritiker gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand beraten.

Unterschriften zukünftig nur mehr am Magistrat

Zufrieden mit dem Ausgang der Beschwerde zeigt sich indes Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ): "Ich sehe es positiv, dass dieses Verfahren jetzt sein Ende hat und das Gericht festgestellt hat, dass die Vorgangsweise der Magistratsverwaltung korrekt war. Das Landesverwaltungsgericht hat die Zählweise des Magistrats im Verfahren klar außer Streit gestellt, was die seriöse Arbeit der Stadtverwaltung in dieser Sache unterstreicht." Verbesserungsbedarf sieht aber auch er in den gesetzlichen Bestimmungen. "Vor allem die Art und Weise der Unterschriftenleistung sollte landesweit wieder vereinheitlicht werden, nämlich dass nur bei den Magistraten unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises Unterstützungen abgegeben werden können“, so Luger per Aussendung.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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