Mehr als 28.000 Freiwillige bisher im Einsatz

Mehr als 28.000 Freiwillige der Einsatzorganisationen waren in Oberösterreich beim aktuellen Hochwasser bisher im Einsatz, teilweise sind die Einsatzkräfte seit Freitag, 31. Mai im Einsatz. "An dieser Stelle danken wir allen Einsatzkräften für diesen selbstlosen Einsatz, aber auch allen Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter/innen für den Hochwassereinsatz freistellen. Auch das ist eine wichtige Unterstützung des ehrenamtlichen Katastropheneinsatzes," so LH Pühringer und LR Hiegelsberger.

Rückerstattung der Entgeltfortzahlung

Oberösterreichische Unternehmen der Privatwirtschaft können bei längeren Einsätzen ab dem vierten Einsatztag für ihre Mitarbeiter/-innen 50 Prozent des fortgezahlten Lohnes vom Land Oberösterreich rückerstattet bekommen.
Das Ziel dieser mit allen Fraktionen und der Wirtschaftskammer OÖ geschaffenen Entschädigungsregelung ist es, den Firmen die Freistellung von Mitarbeiter/innen für Einsätze zu erleichtern und gleichzeitig den Helfer/innen die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Insgesamt wird das Ehrenamt nachhaltig gestärkt.
Diese Erstattungsregelung ist ident mit den Entgeltfortzahlungsregelungen für Betriebe im Falle eines Krankenstandes oder Arbeitsunfalles und gilt unabhängig von der Mitarbeiter/innenanzahl für alle privaten Wirtschaftsunternehmen. Bei der Abwicklung hilft die AUVA im Sinne einer unbürokratischen Umsetzung.

"Für die Betriebe in der Wirtschaft ist diese Regelung äußerst unbürokratisch, für die Feuerwehrleute eine existenzielle Grundlage für die Ausübung des Ehrenamtes im Katastrophenfall", ist LR Hiegelsberger überzeugt. Die oberösterreichischen Regelungen für alle Dienstnehmer/innen, die als Angehörige des Katastrophenhilfsdienstes oder der Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes im Einsatz sind. Derzeit anerkannte Einsatzorganisationen sind: Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariterbund, Bergrettung, Wasserrettung, Hunderettungsbrigade und Caritas.

Das Antragsformular steht unter www.land-oberoesterreich.gv.at zur Verfügung.
(Themen > Sicherheit und Ordnung > Formulare zum Download)

"Wer bereit ist zu helfen und dabei seine eigene Sicherheit riskiert, sollte keinen finanziellen oder beruflichen Nachteil erfahren. Es ist daher wichtig, den Einsatzkräften mit einer eindeutigen Regelung Sicherheit zu geben. Das oberösterreichische Modell ist hier ein gutes Vorbild", so LH Pühringer.

Für Landes- und Gemeindebedienstete gilt im Katastrophen bzw. Rettungseinsatz eine Sonderurlaubsregelung bzw. Dienstfreistellung für die Zeit des Einsatzes.

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