Online-Petition: ÖVP OÖ diskriminiert Kinder, die von lesbischen und schwulen Paare aufgezogen werden

HOSI-Linz fordert: Die Rechte homosexueller Paare im „Oö. Eingetragenen Partnerschaftsgesetz (Oö. EPG)" müssen umfassend und diskriminierungsfrei umgesetzt werden.

Bundesgesetz in das Landesrecht implementieren
Seit nunmehr zwei Jahren können sich auch zwei Männer oder zwei Frauen amtlich als Paar registrieren lassen. Seither sind die Landesgesetzgeber aufgerufen dieses Bundesgesetz im jeweiligen Landesrecht zu implementieren und mittlerweile haben alle österreichischen Bundesländer mit Ausnahme Oberösterreichs dieses Recht auch auf Landesebene eingeführt – die einen besser, die anderen schlechter. Es ist schon schlimm genug, dass im Bundesgesetz zahlreiche diskriminierende Tatbestände – auf Druck der ÖVP – festgeschrieben wurden. Das bedeutet aber nicht, dass der Landesgesetzgeber in seinem Wirkungsbereich nicht deutlich bessere Regelungen beschließen kann, wie zum Beispiel Wien und die Steiermark zeigen.

Pflegefreistellung und Hospizkarenz
Insbesondere geht es dabei um die Pflegefreistellung und die Hospizkarenz – also wenn einE LandesbediensteR frei braucht, weil sie oder er zum Beispiel ein Kind, das im gemeinsamen Haushalt heranwächst, betreuen muss, weil dieses kurzfristig krank geworden ist. Grüne und SPÖ wollten – wie auch die HOSI Linz -, dass die in eine solche Partnerschaft mitgebrachten Kinder den Stiefkindern in Lebensgemeinschaften gleichgestellt werden. Nicht nur der leibliche Elternteil, auch die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner soll Anspruch auf Pflegeurlaub für ein solches im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erhalten. Immerhin sind das ja die Personen, die das kranke Kind auch sonst erziehen, die sich um es sorgen und zu denen es Vertrauen hat. Doch die ÖVP will für die Beamtinnen und Beamten und die VertragsbediensteteN des Landes nur die dienstrechtlichen Regelungen des Bundes eins zu eins übernehmen. Demnach sollen eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner nur dann eine Pflegefreistellung erhalten, wenn sich nachweislich auch der getrennt lebende leibliche Elternteil nicht um das erkrankte Kind kümmern kann.

Die HOSI Linz hält das nicht nur aus moralischen Gründen für fragwürdig. Denn die von der ÖVP gewollte Regelung ist auch ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 der EU, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung verbietet. Und es ist ein aus Sicht der HOSI Linz auch ein Verstoß gegen die Oö. Landesverfassung und das Oö. Antidiskriminierungsgesetz. Erstere verbietet nämlich dem Land Oberösterreich die Diskriminierung von Menschen auf Grund der sexuellen Orientierung, das andere stellt das sogar unter Strafe.

Da rühmt sich die ÖVP immer, eine Familienpartei zu sein, und dann will sie ein Gesetz beschließen lassen, das sich vor allem gegen das Wohl von Kindern richtet. Denn gerade wenn Kinder krank sind, brauchen sie die Liebe, Zuwendung und Fürsorge jener Menschen, die auch sonst immer für sie da sind. Diese Haltung ist einfach unverständlich. Und dass die ÖVP die eigene Landesverfassung ignoriert, ist demokratie- und menschenrechtspolitisch bedenklich.

Trotz mehrfacher Gesprächsangebote an den ÖVP-Landtagsklub, hätte dieser bedauerlicher Weise bisher nicht das Gespräch mit der HOSI als Interessenvertretung der Lesben und Schwulen in Oberösterreich gesucht.

Diskriminierung durch den Gesetzgeber ist nicht hinnehmbar – egal um wen es sich handelt und in welcher Angelegenheit. Diskriminierung schadet dem Land Oberösterreich, sie schadet den BürgerInnen und sie schadet dem Ruf der Politik. Diskriminierung alleine um ideologischer Vorstellungen willens, die aus einem vergangenen Jahrhundert stammen und schon längst von der europäischen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung überrollt wurden, ist einfach nicht zeitgemäß!

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