Pflege darf nicht zu Altersarmut führen
Landtag beschließt auf Antrag der Grünen entsprechende Resolution an den Bund. Antrag zur vollen Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten abgelehnt.
Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, muss mit Nachteilen bei der Pension rechnen. Auch im Jahr 2016 trifft das hauptsächlich Frauen. Der Wunsch nach einer vollen Anrechnung und höheren Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten ist groß. Das zeigte sich auch bei der Grünen Regionaltour, die Landesrätin Maria Buchmayr quer durch ganz Oberösterreich führte. Ergebnis waren entsprechende Anträge im Landtag. Der Antrag zur Honorierung der Pflegezeiten bei der Pensionsanrechnung wird von allen Fraktionen mitgetragen. Daher wird nun eine Resolution an die Bundesregierung verfasst. "Ein starkes Signal aus Oberösterreich. Pflegezeiten dürfen nicht zu Nachteilen im aktiven Berufsleben oder bei der Berechnung der Pensionshöhe führen", so Buchmayr.
Vier Jahre für jede Geburt
Weniger Einigkeit gab es beim Antrag der Grünen, auch die Kinderbetreuungszeit für jedes Kind voll anzurechnen. Dieser scheiterte an der Zustimmung der SPÖ und FPÖ. Pro Kind werden derzeit vier Jahre als Kinderbetreuungszeiten angerechnet. Diese enden jedoch vorzeitig bei einer neuerlichen Geburt und werden damit verkürzt, es sei denn, zwischen den Geburten liegen vier ganze Jahre. "Wir setzen uns weiter dafür ein, dass für jede Geburt, unabhängig vom Zeitpunkt, volle vier Jahre auf die Pensionszeiten angerechnet werden", so die grüne Landesrätin.
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