"Tabakfabrik - wir reden mit"
Verfassungsgerichtshof weist Quadrill-Beschwerde ab
Die BürgerInneninitiative "Tabakfabrik - wir reden mit" legte wegen des Bauprojekts "Quadrill" Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein – und wurde nun abgewiesen. Dennoch soll sich das langjährige Engagement gelohnt haben.
LINZ. Vor wenigen Tagen lehnte der Verfassungsgerichtshof die 30-seitige Beschwerde der BürgerInneninitiative "Tabakfabrik - wir reden mit", am Bauprojekt "Quadrill" ab. In der Entscheidung des VfGH heißt es, die Beschwerde werde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Der Rechtsanwalt der Initiative Helmut Blum kann das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere Schritte seien nicht geplant, da der rechtliche Rahmen erschöpft sei.
Zeit bis zur Fertigstellung nutzen
Brita Piovesan, Sprecherin der BürgerInneninitiative meint, der langjährige Einsatz habe sich dennoch gelohnt und betont bisherige Erfolge, wie etwa die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt an die Untere Donaulände. “Dank unserer Arbeit lassen sich rücksichtslose Hochhäuser und Verdichtungen von Investoren in Linz nicht mehr so oberflächlich als 'im Abendlicht glitzernde Erfolgsgeschichten' verkaufen", so Piovesan. Bis zur Fertigstellung möchte die Initiative die Zeit nutzen, um das unmittelbare Umfeld für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Die Forderung: Experten sollen einen Check durchführen. Zudem gehöre die Ludlgasse verkehrsberuhigt.
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