Weniger Ausbeutungsrechte für Menschen oder Grundrechte für Tiere?

Ein Versuchsverbot an Hominoidae, den sogenannten Menschenaffen, gibt es in Österreich seit 2005. Seit dem gibt es keine Tierversuche mehr an Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen.
Ist das ausreichend?

Menschenaffen haben trotz ihrer Ähnlichkeit zum Menschen –sowohl genetisch als auch im Phänotyp – nicht den gleichen Wert, wie diese. Wie alle anderen nicht-ganz-menschlichen Tiere, sind sie rechtlich nur wie Sachen zu betrachten, also auch Eigentum des Menschen. Im österreichischen Recht, laut ABGB (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch) sind Tiere zwar keine Sachen, aber für sie gelten die gleichen Bestimmungen, wie für Sachen, außer es widerspricht anderen besonderen Regelungen – nämlich dem Tierschutzgesetz (TSchG). Aber auch dieses Gesetz wertet Tiere nicht auf. Im deutschen Recht ist es ähnlich.

Da eine rechtliche Gleichstellung von Tieren bei dem jetzigen Stand der Gesellschaft und der Tierwirtschaft noch unrealistisch ist, bemühen sich die Organisationen GAP (Great Ape Project) und die Giordano Bruno Stiftung in Deutschland und den USA darum, Grundrechte zumindest für Hominoidae zu schaffen. Das schließt folgende Punkte ein:
- Das Recht auf Leben
- Schutz der individuellen Freiheit
- Verbot von Folter

Ein weiteres Ziel ist, die wissenschaftliche Deklaration von Menschenaffen von "Pan" auf "Homo" "aufzustufen". Aus anderen Tierschützer-Kreisen hingegen kommt das Argument, Homo Sapiens solle in Zukunft "Pan Sapiens" werden, da es sich auch beim Menschen um einen Primaten handelt.

Grundrechte für Menschenaffen bedeutet vor allem auch, sie nicht in Zoos, sondern in Schutzgebieten, soweit dies möglich ist, zu halten bzw. für jene in Zoos bis dahin die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen. In Deutschland kontrolliert Colin Goldner konsequent Zoos.
Auch in Spanien gibt es Bestreben, diese drei Grundrechte den Menschenaffen zu gewähren.
In Österreich gibt es zwar Befürworter, aber eine Initiative der BürgerInnen noch nicht. Die Organisation Endzoo sieht jedoch darin ebenfalls die letzte Möglichkeit, Menschenaffen vor der Ausrottung durch die Zerstörung ihres Lebensraumes, zu schützen.

Besonders Futtersoja für Nutztiere verbraucht gigantische Flächen an Regenwald. Der hohe Fleischkonsum (besonders) in den sogenannten zivilisierten Ländern spielt somit auch eine entscheidende Rolle bei der Vernichtung der Artenvielfalt.

Reicht es aus, Tiere durch ein einfaches Gesetz zu schützen?

Wie allein in Österreich deutlich, ist Tierquälerei trotz TSchG in vielen Fällen legal, wenn auch für die meisten moralischen Menschen nicht gerechtfertigt. Tiere dürfen für Kunstprojekte gequält werden. Zwei gute Beispiele dafür gab es vor einigen Jahren: Bei einer Ausstellung ließ man einen Hund verhungern – für die Kunst. Bei einer anderen Ausstellung wurden in einem Mixer Goldfische platziert und die BesucherInnen aufgefordert, den Startknopf zu drücken – für die Kunst. Das wurde damit „gerechtfertigt“, dass die Freiheit der Kunst durch die Verfassung geschützt sei, Tierschutz nicht und ist somit der Kunst untergestellt. So verhält es sich auch bei Tierversuchen, Tradition und Religion. Das TSchG ist also in Bereichen, die durch die Verfassung geschützt sind, annähernd bedeutungslos. Diese Tiere sind auf die moralischen Vorlieben und die Willkür ihrer „Besitzer“ angewiesen.

Sollen nun Tiere den gleichen Wert haben, wie Kunst, Forschung, Tradition und Religion und Tierschutz in Verfassungsrang gehoben werden? (Dieses Vorhaben wird bereits seit 17 Jahren verhindert – siehe: http://www.veggies-linz.at/17-jahre-altes-anliegen-erste-sitzung-fur-tierschutz-in-die-verfassung/)

Brauchen Menschenaffen Grundrechte oder sollen auch andere Tiere Recht auf Leben, individuelle Freiheit und Schutz vor Folter erhalten?

Tierschutz in der österreichischen Verfassung wäre ein Startpunkt, von dem aus eine Abwägung zwischen dem Wohl der Tiere und dem Nutzen für die Menschen möglich wäre. Vollständig verbieten kann man Tierquälerei nur dann, wenn Tiere kein Ausbeutungsmaterial der immer stärker überwiegenden Tierindustrie mehr sind. Dazu zählen die Mastbetriebe, bei denen Tiere über ihrem eigenen Kot leben und Verstümmelungen erleiden, Schweinezuchtbetriebe mit körperengen Käfigen für Zuchtsauen, Legehennen-Brütereien, in denen allein in Österreich jährlich über 5Mio männliche, „nutzlose“ Küken vergast werden, Bodenhaltung, Käfighaltung, Tierversuchslabore, in denen Tiere nicht nur willkürlich gebraucht werden, sondern auch ihr Leben lang in Käfigen eingesperrt „wohnen“, etc.
Die Liste ist sehr lang.

Tiere bräuchten keine rechtliche Gleichstellung, wenn es eine ethische Gleichstellung gibt.
„Ethik ist unteilbar“ (Helmut F. Kaplan)

Quellen:

http://www.greatapeproject.org/
http://endzoo.at/inhaftierte/primaten/great-ape-projekt.php
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/menschenaffen.pdf
http://www.veggies-linz.at/
National Geographic. Deutsche Ausgabe, Juli 2012, S.38 – 71.
http://www.tierrechte-kaplan.org/kompendium/a269.htm

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Foto: Cityfoto
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