Arbeiterkammer OÖ fordert: Anspruch auf eine Arbeitswoche Weiterbildung im Jahr
"Investitionen in Weiterbildung rechnen sich für Unternehmen und Beschäftigte", so Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ).
OÖ (lab). 87 Prozent der österreichischen Unternehmen sind weiterbildungsaktiv und unterstützen ihre Mitarbeiter bei diesem Thema. Der Anteil der Beschäftigten die dieses Angebot beanspruchen beläuft sich aber nur auf rund ein Drittel. Die Weiterbildungsförderungen der Unternehmen sind also auf einen kleinen Teil der Arbeitnehmer beschränkt. "Dass es Sinn macht in die Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren ist unbestritten. Es profitieren sowohl die Arbeitnehmer-, als auch die Unternehmensseite von den Effekten der Weiterbildungen", so Kalliauer. Bei einer Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung im März 2017 gaben 120.000 Oberösterreicher an, in den letzten vier Wochen an einem Kurs teilgenommen zu haben. Ein Drittel der beruflichen Weiterbildungen wurde außerhalb der Arbeitszeit absolviert. Generell sei Erwachsenenbildung immer noch überwiegend Privatsache, meint Kalliauer. Die AK OÖ fordert deshalb ein stärkeres Engagement der Unternehmen und der öffentlichen Hand: Rechtsanspruch auf Qualifizierungsgeld zur Existenzsicherung während der Weiterbildung, sowie ein Rechtsanspruch auf eine jährliche Arbeitswoche Weiterbildung. Außerdem möchte man mit dem Modell "Du kannst was!" allen ein gebührenfreies Nachholen von Abschlüssen – von Lehre bis hin zur Matura – ermöglichen. "Die Herausforderung ist es also, mehr Menschen auf dem Weiterbildungsweg mitzunehmen", sagt Kalliauer.
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