Neufeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft

(v. l.) Franz Reisecker (Präsident der LK OÖ) und Friedrich Pernkopf (Kammerdirekter der LK OÖ) informieren über die Hauptfestellung in diesem Jahr. | Foto: LK OÖ
  • (v. l.) Franz Reisecker (Präsident der LK OÖ) und Friedrich Pernkopf (Kammerdirekter der LK OÖ) informieren über die Hauptfestellung in diesem Jahr.
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Mehr als 25 Jahre liegt die letzte Hauptfeststellung zurück. Dieses Jahr kommt es zu einer neuen Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Betriebe. Zu den berücksichtigten Ertragskomponenen zählen regionalwirtschaftliche Verhältnisse wie regionale Lage oder Vermarktungsverhältnisse. Aber auch betriebliche Verhältnisse wie Größe der Feldstücke oder Geländeneigung werden miteinbezogen.

Unterstützung bei Informationsveranstaltungen

Ab Ende Mai bis Ende Juni dieses Jahres werden österreichweit die Erklärungsformulare versendet. Landwirtschaftliche Betriebe mit maximal fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw. forstwirtschaftliche Flächen bis maximal zehn Hektar ohne Hofstelle, erhalten im Mai/Juni keine Erklärungsformulare. In diesen Fällen wird aufgrund der Aktenlage des Finanzamtes der Einheitswertbescheid erstellt.

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich wird in 150 regionalen Informationsveranstaltungen eine Hilfestellung beim Ausfüllen anbieten.
Für die Beantwortung von Einzelfragen wird zusätzlich eine eigene Servicenummer eingerichtet. Ab 30. April steht diese kostenlos unter 050/6902-1200 zur Verfügung.

Modernisierung des Einheitswertes

Zukünftig werden auch öffentliche Fördergelder wie Betriebsprämien oder Tierprämien im Ausmaß von 33 Prozent des im Vorjahr ausbezahlten Betrages erstmalig im Einheitswert Berücksichtigung finden. In Österreich bewirkt die Hauptfeststellung einen Anstieg der Gesamteinheitswertsumme um ca. 10 Prozent. Für einzelne Betriebe sind allerdings deutlich stärkere Veränderungen nach oben und unten möglich.

"Diese Anpassungen mussten akzeptiert werden, da die neuen Einheitswerte die tatsächliche Ertragssituation auf den Betrieben besser als bisher abbilden müssen. Nur so konnte der Kritik des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen und das bäuerliche Einheitswert- und Pauschalierungssystem für die nächsten Jahre abgesichert werden", erklärt LK-Präsident Franz Reisecker.

Wirksamkeit der neuen Einheitswerte

Für steuerliche Zwecke werden die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2015 wirksam. Für die Sozialversicherung treten die neuen Einheitswerte mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

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